Von A wie Auffahrunfall bis W wie Wasserschaden: Hunde können eine Menge kaputtmachen, wie diese Urteile zeigen. Herrchen oder Frauchen müssen für die Schäden selbst aufkommen – sofern sie keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben.
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Zusammenfassung:
Hunde können eine Menge Schaden anrichten, wie diese Urteile belegen. Es kann sich dabei um einen Auffahrunfall, einen Wasserschaden oder etwas anderes handeln. Wenn die Besitzer keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung haben, müssen sie für die Schäden selbst aufkommen. Daher ist es wichtig, dass Hundebesitzer eine solche Versicherung abschließen, um sich vor den Kosten zu schützen, die durch einen Unfall oder eine andere Schadensursache entstehen können. Auf diese Weise können sie sich vor einem finanziellen Verlust schützen, ohne dass sie die volle Last tragen müssen.