Berlin Das Bundesjustizministerium will eindeutig regeln, dass die im Online-Handelsregister einsehbaren Daten zukünftig auf das absolut Notwendige beschränkt werden. Das teilte das Ressort von Minister Marco Buschmann (FDP) auf Anfrage des Handelsblatts mit. Dies solle „rechtlich auch noch einmal klargestellt werden“, hieß es. Hierzu gehöre etwa, dass künftig keine Dokumente, die Privatadressen, Unterschriften oder Ausweiskopien enthalten, zur Veröffentlichung im Handelsregister eingereicht werden sollen.
Die bereits online gestellten Datensätze sollen zudem bereinigt werden. Dazu teilte das Ministerium mit: „Eine besondere Herausforderung sind die Dokumente, die jetzt schon im Handelsregister abrufbar sind, dort aber nicht enthalten sein dürften.“ Verantwortlich für den konkreten Inhalt des Handelsregisters seien die Länder. Hier müssten Verfahren eingesetzt werden, um „die entsprechenden Dokumente im Register aufzuspüren und eine Bereinigung zu veranlassen“. Zuerst hatte die Wochenzeitung „Die Zeit“ darüber berichtet.
Das Ministerium beteuerte: „Unser Haus nimmt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände vor einem möglichen Missbrauch von im digitalen Handelsregister enthaltenen personenbezogenen Daten sehr ernst.“
In den vergangenen Wochen hatte es massive Proteste aus der Wirtschaft am neuen Zugang zum Online-Handelsregister gegeben. Seit dem 1. August ist es über das gemeinsame Registerportal der Länder möglich, ohne Nutzerregistrierung und Abrufgebühren Auszüge aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie notarielle Eintragungen einzusehen und herunterzuladen. Damit wurde die EU-Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt.
Top-Jobs des Tages
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Seitdem sind sensible Daten von Firmenlenkern und Angestellten wie Privatadressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen oder eingescannte Unterschriften ohne Einschränkungen abrufbar. Die Unternehmer fürchten den Missbrauch der Daten, wirtschaftlichen Schaden und Gefahren für sich und ihre Angehörigen.
Für die rechtlichen Klarstellungen ist laut Bundesjustizministerium eine Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen und der Bundesnotarkammer erforderlich. Es müssen nicht nur die Vorschriften in der Handelsregisterverordnung angepasst werden, sondern auch die Dienstordnung für Notarinnen und Notare, die in der Zuständigkeit der Länder liegt.
Registergerichte für Änderungen zuständig
Das Bundesjustizministerium arbeite „mit Hochdruck daran, hier eine zufriedenstellende Lösung zu finden“, teilte das Bundesjustizministerium weiter mit und versprach: „Ohne dabei die Funktionalität des Handelsregisters zu gefährden, werden wir personenbezogene Daten bestmöglich schützen.“
Das Ministerium erklärte aber auch: Zum Schutz und zur Transparenz des Rechtsverkehrs durch die Publizität des Handelsregisters sei es wichtig, dass bestimmte personenbezogene Daten im Handelsregister eingetragen und damit für jedermann online einsehbar seien. So seien von natürlichen Personen, die zum Beispiel als Vertretungsberechtigte für ein Unternehmen eingetragen sind und daher im Rechts- und Wirtschaftsverkehr rechtssicher identifizierbar sein müssen, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte erfasst.
„Die Zeit“ berichtete zudem, das Ministerium habe klargestellt, an wen sich die Betroffenen wenden können, wenn sie persönliche Daten im Handelsregister entdecken, die dort nicht hingehören: direkt an die Registergerichte, bei denen die Dokumente hinterlegt sind. Ihnen gegenüber „können Bürgerinnen und Bürger einen möglichen Anspruch auf Löschung solcher Daten nach Artikel 17 der Datenschutzgrundverordnung oder ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung“ geltend machen, hieß es in dem Bericht.
Mehr: Neue Rechtsform – Unternehmen in Verantwortungseigentum wackelt
<< Den vollständigen Artikel: Persönliche Daten: Privatadressen und Ausweise öffentlich im Netz: Justizministerium will Handelsregister bereinigen >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.