Erstmals nach den massiven Protesten aus der Wirtschaft gegen den neuen Zugang zum Online-Handelsregister hat sich nun Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) geäußert: „In dem Register sind zum Teil Informationen und Dokumente enthalten, die dort nicht hingehören und die die Privatsphäre verletzen können“, sagte Buschmann dem Handelsblatt. Er arbeite deshalb mit den Bundesländern nun an einer Lösung.
Seit dem 1. August ist es über das gemeinsame Registerportal der Länder möglich, ohne Einschränkungen Auszüge aus dem Handelsregister sowie notarielle Eintragungen einzusehen und herunterzuladen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz, mit dem die EU-Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt wird: das DiRUG. Zuvor war zwar eine Online-Abfrage möglich, allerdings nur mit Nutzerregistrierung und Abrufgebühren. Außerdem können die Dokumente beim zuständigen Registergericht vor Ort abgefragt und auch kopiert oder abfotografiert werden. Dabei sind aber jeweils nur die Daten der ansässigen Unternehmen verfügbar.
Mit dem neuen Zugang zum Register sind auch sensible Daten von Firmenlenkern und Angestellten wie Privatadressen, Geburtsdaten, Bankverbindungen oder eingescannte Unterschriften ohne Einschränkungen abrufbar. Die Unternehmer fürchten den Missbrauch der Daten, wirtschaftlichen Schaden und Gefahren für sich und ihre Angehörigen.
Länder sollen Verfahren entwickeln
Bundesjustizminister Buschmann äußerte sich jetzt erstmals zur Kritik der Unternehmen. „Durch die kostenfreie Nutzung des Online-Handelsregisters seit diesem Sommer sind Probleme aufgetreten, die in Wahrheit schon viele Jahre alt sind“, so Buschmann. Nötig sei allerdings beides: digitale Möglichkeiten und Datenschutz.
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Deshalb sei er in enger Abstimmung mit den Ländern und der Bundesnotarkammer, um hier zu einer schnellen Lösung zu kommen. „Das gilt für Daten, die künftig notwendig sind, aber auch für solche, die bereits im Register hinterlegt sind“, sagte Buschmann dem Handelsblatt.
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Laut dem Bundesjustizminister sollen die Länder Verfahren einsetzen, um die Dokumente mit personenbezogenen Daten im Register aufzuspüren, und eine Bereinigung veranlassen. Betroffene, die sensible Daten aus dem Online-Handelsregister löschen lassen wollen, können sich aber auch direkt an die Registergerichte wenden, bei denen die Dokumente hinterlegt sind.
Dazu teilte zum Beispiel das nordrhein-westfälische Justizministerium auf Anfrage mit: „Ob im Einzelfall eine Eintragung im Handelsregister unzulässig ist, prüft das jeweils zuständige Handelsregister beim Amtsgericht, das die Eintragung vorgenommen hat.“ Insoweit bitte das Ministerium die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, sich an das zuständige Gericht zu wenden.
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