Berlin Der Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik am geplanten Bürgergeld. Zwar seien einzelne Regelungen zu begrüßen, etwa verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten für Leistungsbezieher, schreibt die Behörde in einem Bericht an den Haushaltsausschuss, der dem Handelsblatt vorliegt. Andere Änderungen am Hartz-IV-System könnten sich „jedoch als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“, schreiben die Rechnungsprüfer.
Nach dem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), über den der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten hatte, entstehen durch das Bürgergeld im kommenden Jahr Mehrkosten in Höhe von 4,8 Milliarden Euro, wovon 4,2 Milliarden Euro auf den Bund entfallen. Bis 2026 können die Kosten auf 5,9 Milliarden Euro anwachsen.
Der Bundesrechnungshof moniert, dass die Bundesregierung zwar einerseits an dem sozialstaatlichen Grundsatz festhalten will, dass es vorrangiges Ziel des Bürgergeldes sein muss, die Hilfebedürftigkeit rasch zu überwinden. Dafür setze sie aber falsche Anreize.
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