Berlin Der Bundesrechnungshof kann nicht bei der öffentlichen Anhörung zum geplanten Bürgergeld am 7. November auftreten. Die Unionsfraktion hatte einen Vertreter der Behörde als Sachverständigen benannt.
Doch die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP lehnten das am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ab. Der Rechnungshof hat sich gerade in einem Gutachten sehr kritisch zum Bürgergeld geäußert.
Dass die Koalitionsfraktionen die Wächter einer soliden Haushaltspolitik nicht dabeihaben wollten, sei „beschämend“ und mache ihn fassungslos, sagte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Stracke (CSU), dem Handelsblatt. „Ganz offensichtlich will die Ampel berechtigte Kritik seitens des Bundesrechnungshofes am Gesetzentwurf zum Bürgergeld in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung nicht zulassen.“
Das Handelsblatt hatte Ende vergangener Woche über das Gutachten berichtet. Darin kritisiert der Rechnungshof unter anderem, dass die Regierung mit dem Bürgergeld die Anrechnung des Vermögens von Grundsicherungsempfängern weiter lockern und Pflichtverstöße kaum noch ahnden will.
Top-Jobs des Tages
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Entgegen der Behauptung der Bundesregierung ziele die Reform nicht vor allem darauf ab, Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich zu überwinden. Einige der geplanten Änderungen am bisherigen Hartz-IV-System, das vom Bürgergeld abgelöst werden soll, könnten sich „als kontraproduktiv erweisen und zu vermeidbaren finanziellen Risiken für den Bundeshaushalt führen“, heißt es in dem Gutachten.
Union kritisiert Entscheidung: „Fadenscheinige Gründe“
Die Unionsfraktion hätte es gern gesehen, dass der Bundesrechnungshof seine Argumente auch bei der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im November vorträgt. Sie kann gemäß ihrer zahlenmäßigen Stärke im Ausschuss Sachverständige benennen. Doch die Ampel zog sich darauf zurück, dass Mitglieder der Bundesregierung, des Bundesrats und Bundesbedienstete nicht als Sachverständige zu Anhörungen geladen werden sollen.
>> Lesen Sie hier: Das neue Bürgergeld: Was die Bundesregierung konkret plant
Die CDU/CSU argumentiert dagegen, der Bundesrechnungshof sei als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle dem Gesetz und keinem Ministerium unterworfen, deshalb seien seine Vertreter auch nicht als Bundesbedienstete zu sehen. „Unter fadenscheinigen Gründen werden die Rechte der Opposition beschnitten, eigene Sachverständige für öffentliche Anhörungen zu Gesetzesentwürfen zu benennen“, kritisiert Stracke. „Bei der Ampel liegen offenbar die Nerven blank.“ Die Union will das Thema nun im Ältestenrat zur Sprache bringen und weiter versuchen, einen Vertreter des Rechnungshofs als Sachverständigen zu laden.
Mehr: Bundesrechnungshof: „Doppel-Wumms“ möglicherweise verfassungswidrig
<< Den vollständigen Artikel: Sozialpolitik: Ampelkoalition lässt Bundesrechnungshof nicht bei Bürgergeld-Anhörung auftreten >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.