Berlin Lange Schlangen und Wartezeiten vor den Wahllokalen, falsche oder fehlende Stimmzettel, vorübergehende Schließung von Wahllokalen und mancherorts Stimmabgabe bis weit nach 18 Uhr – der Wahlsonntag am 26. September 2021 war in der Hauptstadt Berlin eine chaotische Veranstaltung und alles andere als ein Festtag der Demokratie.
Dass gleichzeitig der Bundestag, das Landesparlament sowie die Kommunalvertretungen neu gewählt wurden und auch noch über einen Volksentscheid abgestimmt wurde, überforderte die Verwaltung heillos. Bundeswahlleiter Georg Thiel sah später ein „komplettes systematisches Versagen der Wahlorganisation“.
Seitdem wird in Berlin und darüber hinaus diskutiert, ob, in welchem Umfang und welche der Wahlen wiederholt werden muss. Für die Bundestagswahl fällt eine Vorentscheidung an diesem Donnerstag, wenn der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags zusammenkommt.
Die drei Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP werden dabei wahrscheinlich durchdrücken, was sie am Vortag gemeinsam beschlossen haben: Wegen der zahlreichen Pannen soll die Wahl in 431 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt wiederholt werden – und das mit Erst- und Zweitstimme.
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Das ist eine Kehrtwende von einer Kehrtwende. Denn noch Anfang Oktober erklärte Johannes Fechner, SPD-Abgeordneter und Mitglied im Wahlprüfungsausschuss, man wolle dort beschließen, dass die Wahl nur in den „wahlfehlerbehafteten Wahlbezirken“ wiederholt werde. „Dabei handelt es sich um rund 300 Wahlbezirke. Dabei beschränken wir uns auf die Zweitstimmen.“ Dies verblüffte seinerzeit, denn im August hatte es bereits einen Vorschlag für eine Wiederholung in 440 Wahlbezirken gegeben.
Bundeswahlleiter fordert umfangreichere Wiederholung
„Hier wird so lange an den juristischen Stellschrauben gedreht, bis das politische gewünschte Ergebnis herauskommt“, kommentierte Patrick Schnieder (CDU), der Obmann der Union im Ausschuss, in der „Welt“ dieses Hin und Her. „Das grenzt an Willkür.“ Hinter vorgehaltener Hand spricht mancher in der Union auch schon von „Wahlmanipulation“.
Auch wenn die Wahlwiederholung nach dem Willen der Ampel nun doch etwas größer ausfallen soll als zwischenzeitlich verkündet, ist sie noch weit von den Vorstellungen des Bundeswahlleiters entfernt. Thiel, von dem einer der mehr als 2000 Einsprüche gegen die Bundestagswahl in Berlin stammt, fordert, in sechs der zwölf Wahlkreise der Hauptstadt komplett neu wählen zu lassen.
Dieser Position schließt sich auch die Union an. „Einfach, weil wir wirklich in der Hälfte der Wahlkreise erhebliche Verfehlungen feststellen konnten“, wie die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig sagt, die auch Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses ist.
Für sie steht bereits fest: „Wir werden erstmals die Situation im Wahlprüfungsausschuss haben, dass nicht im Konsens entschieden wird, wie das in den vergangenen Jahrzehnten war.“ Stattdessen werde es unterschiedliche Voten geben. „Aber natürlich entscheidet die Ampel mit Mehrheit das, was sie richtig findet.“
So werden die Ampel-Fraktionen dies dann wohl auch Anfang November im Bundestag tun, wenn über die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses abgestimmt wird. Ludwig hält es aber für gut möglich, dass die Sache schließlich beim Bundesverfassungsgericht landet. „Das ist die letzte Instanz. Und ich könnte mir vorstellen, dass es Einspruchsführer gibt, denen der Bundestagsbeschluss nicht reicht.“
Was passiert nach einer Neuwahl?
Und wenn am Ende tatsächlich teilweise neu gewählt wird? Was bedeutet das in der Praxis?
Ludwig meint, es könne passieren, dass dann weniger Abgeordnete aus Berlin im Bundestag sitzen werden. Es könne auch sein, dass ein Abgeordneter aus einem anderen Bundesland wieder aus dem Parlament müsse. „Aber das ist reine Spekulation“, sagt die CSU-Frau. „Da fehlen uns auch Erfahrungswerte. Gottseidank fehlen sie uns.“
Unklar ist auch, ob die Bundestagswahl und die Wahlen auf Landesebene in gleichem Umfang und am identischen Tag wiederholt werden können. Sollte es zu einem Einspruchsverfahren vor Gericht kommen, könnte sich die Wiederholung der Bundestagswahl deutlich verzögern.
Das Berliner Landesverfassungsgericht hält indes auch eine komplette Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl für möglich. Noch ist nichts entschieden, doch in einer ersten mündlichen Stellungnahme äußerten sich die Richter bereits dahingehend.
Mehr: Gericht hält komplette Wahlwiederholung in Berlin für möglich
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