Oct 21, 2022
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Zuzug aus dem Ausland: Arbeitsminister Heil legt Eckpunkte für Einwanderungsreform gegen Fachkräftemangel vor

Written by Frank Specht


Arbeitsminister Hubertus Heil am Kabinettstisch

„Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.“


(Foto: IMAGO/Emmanuele Contini)

Berlin Die Bundesregierung will ausländischen Fachkräften die Einwanderung nach Deutschland erleichtern. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat jetzt Eckpunkte für die geplanten Rechtsänderungen in die Ressortabstimmung gegeben.

„Deutschland braucht qualifizierte Fachkräfte, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben“, sagte Heil. Deshalb setze man einerseits auf Aus- und Weiterbildung sowie eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen. „Wir brauchen aber ergänzend deutlich mehr Fachkräfteeinwanderung“, betonte der Minister. „Dafür machen wir als Koalition den Weg frei.“

Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, sind Änderungen unter anderem bei der Anwerbung von Fachkräften, bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen, bei der Sprachförderung und bei der gesellschaftlichen Integration von Zuwanderern geplant. Heil und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatten erste Grundzüge bereits im Juli in einem Gastkommentar für das Handelsblatt skizziert.

>> Lesen Sie hier den Gastbeitrag von Nancy Faeser und Hubertus Heil: Wie wir mehr ausländische Fachkräfte gewinnen

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In der Vergangenheit waren Stimmen aus der Wirtschaft laut geworden, es stärker den Arbeitgebern zu überlassen, welche Qualifikationsnachweise sie von ausländischen Bewerbern sehen möchten. Dem trägt die Regierung nun dadurch Rechnung, dass eine anerkannte Fachkraft in Deutschland grundsätzlich in jedem nicht reglementierten Beruf arbeiten darf. Beispielsweise dürfte ein gelernter Schreiner aus Spanien hierzulande also auch im Vertrieb arbeiten.

Für Interessenten, die mit der sogenannten Blauen Karte EU zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen, wird die Höhe der erforderlichen Mindestgehaltsschwellen abgesenkt. Das gilt auch für IT-Spezialisten, für sie werden zudem die Anforderungen an die Sprachkenntnisse verringert.

Ausländer, die ein Jobangebot als Fachkraft in Deutschland haben, sollen zudem auch schon dann einreisen und arbeiten dürfen, wenn die Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation mit einem deutschen Abschluss noch nicht nachgewiesen ist. Sie erhalten dann drei Jahre Zeit, die volle Anerkennung nachzuholen. Um dafür Anreize zu setzen, sollen Zuwanderer mit anerkannter Qualifikation und vorhandenen Sprachkenntnissen schneller eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis erhalten können.

Die Koalition will zudem die Vorrangprüfung für Ausländer abschaffen, die für eine Ausbildung nach Deutschland kommen wollen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss dann nicht mehr prüfen, ob sich nicht auch ein Interessent aus Deutschland oder einem EU-Land für die Lehrstelle findet.

Lesen Sie hier mehr zu den Themen Fachkräftemangel und Zuwanderung

Berufserfahrung soll künftig als Kriterium stärker gewichtet werden, wie aus den Regierungskreisen weiter zu erfahren war. Ausländische Fachkräfte mit einem Berufs- oder Hochschulabschluss und mindestens zweijähriger Berufserfahrung sollen in Deutschland in ihrem angestammten Tätigkeitsfeld arbeiten können, wenn sie eine bestimmte Gehaltsschwelle überschreiten. Die Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses muss dann nicht mehr nachgewiesen werden.

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Dritter Bestandteil des Konzepts ist die „Potenzial-Säule“, wie Heil und Faeser schon in ihrem Gastbeitrag skizziert hatten. Sie richtet sich an Ausländer, die noch keinen deutschen Arbeitsvertrag haben. Für sie wird die „Chancenkarte“ eingeführt, für die sich vor allem die FDP starkgemacht hatte. Mit einen Punktesystem wird anhand von Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung oder Deutschlandbezug bewertet, ob ein Interessent als Fachkraft in Deutschland infrage kommt.

Um Personalengpässe wie im Sommer an den Flughäfen abzufedern, will die Bundesregierung aber auch Arbeitskräften ohne berufliche oder akademische Qualifikation die befristete Einreise erlauben. Für diese Fälle soll die BA Kontingente für bestimmte Branchen festlegen. Bedingung ist, dass die Zuwanderer unter einen Tarifvertrag fallen.

Bei der Westbalkanregelung soll das Kontingent angehoben werden. Die Regel erlaubt Bürgern aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien das Arbeiten in Deutschland auch ohne formale Qualifikation. Das ist derzeit auf maximal 25.000 Personen pro Jahr begrenzt.

Geplant ist zudem, das Standortmarketing im Ausland zu intensivieren und in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden wie dem DIHK oder dem ZDH Pilotprojekte zur Fachkräftegewinnung weiterzuentwickeln. Das Sprachkursangebot im In- und Ausland soll ausgebaut und für die Teilnehmer kostengünstiger gestaltet werden.

Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen aus den Eckpunkten nun rasch Gesetzentwürfe werden, über die das Bundeskabinett dann möglichst im ersten Quartal des nächsten Jahres entscheiden soll.

Mehr: Gastkommentar von BA-Vorstandsmitglied Vanessa Ahuja: Sechs Punkte, die das neue Einwanderungsgesetz beinhalten sollte



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Politik

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