Beim Energieversorger Uniper soll das jetzt mit einem neuen Betriebsrentenmodell möglich sein.
(Foto: imago/blickwinkel)
Frankfurt, Berlin Seit Anfang 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft – mit dem Ziel, die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitnehmer und Unternehmen attraktiver zu machen. Nun, fast fünf Jahre später, kann erstmals auch eines der Kernelemente des Gesetzes Wirkung entfalten: das sogenannte Sozialpartnermodell.
Die Gewerkschaften Verdi und IG BCE haben sich mit dem Energieunternehmen Uniper und den Versorger-Arbeitgeberverbänden AVEW und AGV Bayern auf einen Tarifvertrag geeinigt, der erstmals die Umsetzung der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersversorgung ermöglicht. Er soll am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Die Finanzaufsicht Bafin hat das Modell, das von der Metzler Sozialpartner Pensionsfonds AG des Bankhauses Metzler umgesetzt wird, genehmigt.
Im Sozialpartnermodell verpflichten sich die Arbeitgeber, für ihre Beschäftigten Beiträge für eine Betriebsrente an einen externen Versorgungsträger zu zahlen, beispielsweise einen Pensionsfonds. Sie dürfen aber keine bestimmte Ablaufleistung oder Rentenhöhe garantieren.
Anlage in Aktien ist möglich
Durch den Verzicht auf solche Garantien sind auch Investments in renditeträchtigere, aber auch risikoreichere Anlageformen möglich, beispielsweise in Aktien. Die Große Koalition, die das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht hatte, wollte so die betriebliche Altersvorsorge in der Niedrigzinsphase stärken.
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Laut dem alle vier Jahre erscheinenden Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ist die Zahl der Anwartschaften auf eine Betriebsrente von 14,6 Millionen im Jahr 2001 auf 21 Millionen deutlich gestiegen. Allerdings stagnierte die Verbreitung zuletzt und hielt nicht mehr mit dem dynamischen Wachstum der Beschäftigung Schritt.
>> Lesen Sie hier: Wie aus dem Sozialpartnermodell doch noch ein Renner werden soll
Das Sozialpartnermodell, das für neuen Schwung sorgen sollte, kam aber lange nicht in Gang. Voraussetzung ist eine Einigung der Sozialpartner auf einen Tarifvertrag. Die IG Metall steht aber einer reinen Beitragszusage sehr skeptisch gegenüber, weil das Kapitalmarktrisiko dann bei den Beschäftigten liegt. Für die Metall- und Elektroindustrie gibt es deshalb bislang keine Vereinbarung.
In der chemischen Industrie hatten sich die IG BCE und der Arbeitgeberverband BAVC im Sommer auf ein Modell geeinigt, das aber noch zur Prüfung bei der Bafin liegt. Gleiches gilt für einen bereits im März 2021 vereinbarten Haustarifvertrag zwischen Verdi und dem Versicherer Talanx.
Beschäftigte haben Wahlrecht zwischen bestehender Betriebsrente und neuem Modell
Die Einigung bei Uniper sieht vor, dass der Arbeitgeber zwei Prozent des Bruttojahresentgelts eines Beschäftigten als Grundbeitrag in den Pensionsfonds einzahlt. Zahlt der Arbeitnehmer selbst auch ein, steuert das Unternehmen zusätzlich ein Drittel des Grundbeitrags bei. Wenn Beschäftigte Entgelt für die betriebliche Altersvorsorge umwandeln und der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart, steuert er bis zu 15 Prozent des umgewandelten Entgelts bei.
Außerdem übernimmt Uniper einen Kosten- und Sicherungsbeitrag in Höhe von sieben Prozent der insgesamt geleisteten Beiträge. Mit dem Geld wird ein in der Höhe begrenzter Sicherungspuffer aufgebaut, der zum Ausgleich von Marktschwankungen in der Rentenphase genutzt werden kann. So soll das Verlustrisiko für die Beschäftigten minimiert werden.
Diese haben ein Wahlrecht, ob sie bei Uniper bereits bestehende Betriebsrentenmöglichkeiten oder das neue Sozialpartnermodell nutzen wollen. Bei Wechslern bleiben die bisher eingezahlten Beträge und Ansprüche im alten System.
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