Nov 4, 2022
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Stabilisierung der Rente: Lindner will für die Aktienrente zehn Milliarden Euro im Haushalt 2023 einplanen

Written by Jan Hildebrand


Bundesfinanzminister Christian Lindner

Der FDP-Politiker will noch im kommenden Jahr mit der Aktienrente starten.


(Foto: dpa)

Berlin Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) treibt das Projekt Aktienrente voran. In einem Papier mit dem Titel „Grundkonzept zur Aktienrente“ hat das Bundesfinanzministerium (BMF) am Freitag Eckpfeiler des Vorhabens skizziert. Die Aktienrente werde Teil des zweiten Rentenpakets der Ampelkoalition, das noch in diesem Jahr vorgestellt werde, hieß es in Regierungskreisen. Die Arbeit am Gesetzestext sei „im vollen Gange“.

Parallel wird bereits die Finanzierung vorbereitet: Im Etat für das Jahr 2023, der in der kommenden Woche final im Haushaltsausschuss des Bundestags beraten wird, sollen kurzfristig zehn Milliarden Euro für die Aktienrente eingestellt werden.

Eine entsprechende Vorlage des Finanzministeriums könnten die Haushälter der Ampelfraktionen im Etat einarbeiten. Allerdings soll es noch Gespräche dazu geben, denn in der Grünen-Fraktion gibt es Vorbehalte.

Auswirkungen auf die Spielräume im Haushalt hat die Aktienrente nicht. Um den Kapitalstock aufzubauen, würde der Bund die zehn Milliarden Euro zusätzlich als Schulden aufnehmen.

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Da das Geld aber nicht ausgegeben, sondern angelegt wird, handelt es sich um eine finanzielle Transaktion, die nicht der Schuldenbremse unterliegt. Die Kreditspielräume im Bundeshaushalt werden also durch die zehn Milliarden Euro nicht kleiner.

Bund könnte Aktien an Staatsbeteiligungen einbringen

„Die Darlehen des Bundes an die Aktienrücklage sind in Höhe ihrer Refinanzierungskosten zu verzinsen“, heißt es im Konzeptpapier. Trotzdem soll sich die Aktienanlage für die Rentenversicherung lohnen.

Hintergrund: Der Bund kann sich aufgrund der guten Bonität günstig verschulden. Insofern sollten die Erträge aus der Kapitalanlage höher sein, sodass auch nach den Zinszahlungen an den Bund noch Gewinne übrig bleiben.

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Ziel der Aktienrücklage sei es, die „Renditechancen des globalen Kapitalmarkts zu nutzen, um die Finanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten“, schreibt das Finanzministeriums. „Empirische Studien zeigen, dass durch Anlage am Kapitalmarkt im langfristigen Durchschnitt höhere Erträge erzielt werden können als Kosten durch die Kreditfinanzierung entstehen.“

„Empirische Studien zeigen, dass durch Anlage am Kapitalmarkt im langfristigen Durchschnitt höhere Erträge erzielt werden können als Kosten durch die Kreditfinanzierung entstehen.“ Bundesfinanzministeriumo

Mit den Gewinnen aus den Anlagen soll die gesetzliche Rente, die wegen des demografischen Wandels unter Druck ist, gestützt werden. „Die Erträge des Kapitalstocks sollen entsprechend dem Fahrplan Altersvorsorge ab Mitte der 2030er- Jahre einen Beitrag zur Stabilisierung der Entwicklung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung leisten“, heißt es. Dadurch, so zumindest die Hoffnung, könnte auch der Zuschuss aus dem Bundeshaushalt an die Rentenkasse weniger stark steigen.

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Für einen nennenswerten Effekt dürften die zehn Milliarden allerdings nicht ausreichen. Deshalb gibt es im BMF den Wunsch, künftig regelmäßig Geld, beispielsweise zehn Milliarden Euro jährlich, in den Aktienfonds zu überweisen. Darüber besteht noch kein Einvernehmen in der Bundesregierung. Dies muss nun bei der Erstellung des Gesetzes geklärt werden.

Ein Rentner mit Kleingeld

Durch die Aktienrente will die Bundesregierung die Finanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge verbessern.


(Foto: imago images/Future Image)

Zudem könnte der Bund den Aktienfonds auch auf andere Weise aufstocken. „Zur Eigenkapitalunterlegung sollen – ebenfalls schuldenregelneutral – im Laufe des Jahres 2023 Übertragungen von Sacheinlagen in den Kapitalstock erfolgen“, heißt es in dem Konzeptpapier. Diese Sacheinlagen werden darin nicht genauer benannt. Denkbar wäre aber zum Beispiel die Übertragung von Aktien, die dem Bund gehören, etwa die Anteile an der Deutschen Post.

Verwaltung des Fonds: KENFO statt Bundesbank

Die Verwaltung des Kapitalstocks soll „als dauerhafter ‚Fonds‘ gemäß Koalitionsvertrag an eine neu zu gründende, unabhängige öffentlich-rechtliche Stelle übertragen werden“, heißt es im Papier. Zwischenzeitlich war auch im Gespräch gewesen, die Bundesbank mit der Verwaltung zu beauftragen. Davon wurde nun offensichtlich Abstand genommen.

Stattdessen soll der „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ (Kenfo) als Vorbild dienen. Dieser wurde mit Beiträgen der Atomkraftbetreiber gefüllt und verwaltet nun 24 Milliarden Euro zur Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung von radioaktiven Abfällen.

„Der Bund verfügt mit der Kenfo-Stiftung über eine Institution, die auch bisher schon professionelle aktive und passive Kapitalanlagen tätigt“, heißt es im Papier. „Die Aktienrücklage soll von den Erfahrungen und der Expertise des Kenfo als Vermögensverwalter profitieren.“

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