Abgeschöpft werden sollen die Zufallsgewinne bei den erneuerbaren Energien sowie bei der Kernkraft und der Braunkohle.
Berlin Das Bundeswirtschaftsministerium entfernt sich bei der rückwirkenden Abschöpfung von Zufallsgewinnen von seinen ursprünglichen Plänen. Die Zufallsgewinne der Stromerzeuger sollen nun erst ab November abgeschöpft werden. Das geht aus einem acht Seiten umfassenden Konzept des Ministeriums hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.
Nach einem ersten Konzept des Ministeriums, das Mitte Oktober publik geworden war, sollte die Rückwirkung ab März 2022 gelten. Später war dann von September die Rede. Die Branche übt seit Wochen heftige Kritik an der geplanten Abschöpfung, insbesondere an der Rückwirkung.
Dem Konzept zufolge will das Bundeswirtschaftsministerium 90 Prozent der Erlöse der Stromproduzenten abschöpfen, die über einem Referenzerlös liegen. Mit den erhofften Einnahmen von 30 Milliarden Euro sollen Strom- und Gaspreisbremse finanziert werden.
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