Nov 13, 2022
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Organisierte Kriminalität: Bargeld-Obergrenze: Innenministerin Faeser konkretisiert Ampel-Pläne gegen Geldwäsche

Written by Dietmar Neuerer

Berlin Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine härtere Gangart zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität angekündigt. „Ich setze mich für die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ein“, sagte Faeser der „Bild am Sonntag“. „Das verringert die Gefahr, dass Vermögenswerte von Kriminellen verschleiert werden.“ Auch ein 30.000 Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren sollte aus ihrer Sicht bald der Vergangenheit angehören.

Faeser geht es nach eigenen Angaben darum, „kriminelle Strukturen zu zerschlagen und ihnen kriminelle Einnahmen konsequent zu entziehen.“ Eigentumsstrukturen müssten transparenter werden, Grundstückseigentümer leichter ermittelbar sein. Gleiches gelte für Bargeldtransfers.

Mit ihrem Vorstoß knüpft Faeser an den Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Grünen an. Dort ist ein „Verbot des Erwerbs von Immobilien mit Bargeld“ vereinbart – eine konkrete Bargeldgrenze wird aber nicht genannt. Außerdem sollen die Empfehlungen der bei der OECD angesiedelten internationalen Arbeitsgruppe gegen Geldwäsche, die so genannte Financial Action Task Force (FATF), wo nötig „zügig“ in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Geldwäschebekämpfer hatten im Juni einen Prüfbericht zu Deutschland vorgelegt. Darin werden zwar einige Gesetzesverschärfungen aus den vergangenen Jahren gelobt. „Es ist jedoch nicht klar, ob dieses Engagement auf operativer Ebene in vollem Umfang zu Ergebnissen geführt hat.“

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In bestimmten Bereichen halten die FATF-Experten noch erhebliche Verbesserungen für erforderlich. Dazu gehöre beispielsweise die wirksame Beaufsichtigung des Privatsektors, insbesondere des Nicht-Finanzsektors. Auch solle der Zugang zu Informationen über wirtschaftliches Eigentum verbessert werden. Zudem sollten Geldwäscheermittlungen und -verfolgungen priorisiert werden. Die Experten schlagen zudem, vor, dass die Bundesregierung die Einführung einer Bargeldobergrenze prüfen solle.

CSU lehnt Ampel-Pläne ab, CDU ist dafür

Während es in vielen anderen Ländern eine Bargeld-Obergrenze gibt, können in Deutschland auch große Summen in bar beglichen werden. Der frühere Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte eine Obergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen, dann aber wegen des öffentlichen Protests davon Abstand genommen.

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Auch jetzt gibt es teilweise Widerstand. Die CSU etwa lehnt die Ampelpläne, der CDU gehen sie nicht weiter genug. „Die Einschränkung des Zahlungsverkehrs mit Bargeld für bestimmte Geschäfte, etwa für Immobiliengeschäfte, halte ich für eine sinnvolle Maßnahme“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, dem Handelsblatt. Allerdings bleibe die Innenministerin beim Kampf gegen Geldwäsche und Extremismusfinanzierung auf halbem Weg stehen.

„Noch wichtiger wäre es, den Ermittlungsbehörden bessere Auskunfts- und Einsichtsbefugnisse in Finanzgeschäfte zu gewähren, um die kriminellen Geldströme in der organisierten Kriminalität oder in extremistischen Organisationen effektiver aufzuklären“, betonte Throm.

Dagegen ist der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, der Ansicht, dass es zu Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus keine Bargeldobergrenze brauche. „Wir haben in Deutschland scharfe und wirksame Nachweispflichten, wenn jemand höhere Beträge mit Bargeld zahlen will. Das reicht vollkommen aus“, sagte Müller dem Handelsblatt. Erfahrungen mit Bargeldobergrenzen in anderen europäischen Ländern zeigten zudem, dass diese nicht wirksamer seien, als strenge Nachweispflichten.

Die FATF-Prüfer sehen das anders. Sie sprechen in ihrem Deutschland-Bericht zwar von einer „starken sozialen und historischen Bindung“ der Deutschen an Bargeld. Trotzdem sei die Einführung einer Obergrenze geboten. Im vergangenen Jahr hatt sich auch die EU-Kommission für Bargeld-Limits in Europa ausgesprochen.

Zuletzt kam im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland Bewegung in das Thema. Die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft haben jüngst ein zweites „Sanktionsdurchsetzungsgesetz“ auf den Weg gebracht. Demnach soll es ein Verbot von Immobilienkäufen mit Bargeld, Gold oder Kryptowährungen geben. „Die Regelung dient der Geldwäscheprävention, indem anonyme Transaktionen vermieden werden“, heißt es in einem Papier der beiden Ministerien.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) plant als Konsequenz aus den Empfehlungen zudem den Aufbau eines Bundesfinanzkriminalamts. Deutschland dürfe „kein Paradies für Geldwäsche mehr sein“, sagte Lindner. So gebe es kaum Ermittlungserfolge bei großen, komplexen Fällen. Es dürften aber nicht nur die kleinen Fische gefangen werden. „Dazu werden wir der Spur des Geldes folgen.“

Mehr: Wie Lindner mit einer neuen Behörde große Geldwäscher fassen will



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