Berlin Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dringt auf deutlich mehr Befugnisse der Behörden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. Das geht aus einem Strategiepapier hervor, das die Ministerin am heutigen Mittwoch bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden vorstellen will.
Das Papier, das dem Handelsblatt vorliegt, listet insgesamt 19 Maßnahmen auf, die dazu dienen sollen, „kriminelle Strukturen nachhaltig zu zerschlagen und inkriminierte Gewinne konsequent abzuschöpfen“. Faeser sieht dringenden Handlungsbedarf.
Denn mit dem Agieren der kriminellen Gruppierungen, heißt es in dem Papier, drohten „eine Unterwanderung staatlicher und wirtschaftlicher Strukturen und die Destabilisierung der Gesellschaft insgesamt“. Daher müsse jetzt auf nationaler und internationaler Ebene „gemeinsam und entschlossen“ gegengesteuert werden.
Faeser will beispielsweise die Beschlagnahme illegal erworbener Vermögen vereinfachen. Dabei hat die Ministerin vor allem Vermögen ungeklärter Herkunft im Blick. Nur wenn sich Vermögenswerte konkreten Personen und Unternehmen zuordnen lassen, sei ein schnelles und effektives Handeln möglich, heißt es in dem Papier. Zur Lösung schlägt sie ein staatliches Auskunftsrecht sowie ein präventives Einfrieren verdächtiger Vermögen vor.
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Das heißt: Der Staat soll die Befugnis erhalten, bei Vermögenswerten, die bestimmte Risikomerkmale aufweisen, Auskunft zu verlangen, woher das Vermögen stammt und wer darüber die faktische Kontrolle ausübe. „Sollten Auskünfte nicht erteilt werden oder lässt sich nicht die Überzeugung gewinnen, dass die erteilten Auskünfte zutreffen, muss dieses Recht mit der Möglichkeit zuständiger Behörden zu weiteren Maßnahmen und in letzter Konsequenz zur Einziehung der Vermögenswerte verbunden werden.“
Faeser will „die umgehende Einführung“ des Bargeld-Limits
Vorteile verspricht sich Faeser auch von einer allgemeinen Bargeldobergrenze von unter 10.000 Euro. Die Ministerin hatte diese Maßnahme am Wochenende erstmals ins Spiel gebracht.
Jetzt wird „die umgehende Einführung“ des Bargeld-Limits, wie es in ihrem Strategiepapier heißt, als ein weiteres Instrument im Kampf gegen die organisierte Kriminalität genannt. Eine Beschränkung des Bargeldverkehrs verringere die Gefahr, „die Herkunft großer Vermögenswerte zu verschleiern, indem große Transaktionen auf nachvollziehbaren Finanzwegen erfolgen“.
Den Vorschlag, Bargeldzahlungen jenseits weniger Ausnahmen nur noch bis maximal 10.000 Euro zu erlauben, hatte vergangenes Jahr bereits die EU-Kommission gemacht – als Teil eines Maßnahmenpakets gegen Geldwäsche. In einigen EU-Ländern gibt es bereits Obergrenzen für Bargeldzahlungen – anders als in Deutschland, wo eine solche Regelung schon seit Jahren ein umstrittenes Thema ist.
Umstritten ist auch die Speicherung der IP-Adressen von Computern, um Ermittlern im Zweifel einen Zugriff zu gewähren. Diese Fahndungsmethode steht ebenfalls in dem Strategiepapier. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof im September der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar.
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Faeser hält den Zugriff auf Daten der Telekommunikation zur Aufklärung von Straftaten für „unverzichtbar“, wie es in dem Papier heißt. Es solle daher gründlich geprüft werden, „welche Möglichkeiten in Betracht kommen, damit Telekommunikationsdaten rechtskonform vorgehalten werden können, um bei der Bekämpfung von schwerer und organisierter Kriminalität und anderen schweren Straftaten konsequent handeln zu können“.
Aus Sicht des Innenministeriums sind eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen und Portnummern „oftmals der einzige Ansatz, um die Identität von Tätern schwerer Straftaten zu ermitteln, die sich anonym im Netz bewegen“.
Stärkeres Vorgehen gegen Geldwäsche mit Kryptowährungen
Die Innenministerin will auch schärfer gegen Geldwäsche mit Kryptowährungen wie Bitcoin vorgehen. Das Bundeskriminalamt (BKA) werde deshalb ein „Kompetenzzentrum für digitale Finanzermittlungen“ einrichten. Dort sollen komplexe virtuelle Zahlungssysteme analysiert, geprüft und bewertet werden. Außerdem solle ein „Expertennetzwerk Geldwäsche Kryptowerte“ aufgebaut werden, um Ermittlungen in Bund und Ländern mit entsprechendem Know-how „maßgeblich“ zu unterstützen.
Der Handlungsbedarf liegt für das Ministerium auf der Hand, da sich im Krypto-Bereich „mit hoher Geschwindigkeit“ verschiedenste Vorgehensweisen entwickelten, um die Herkunft von Vermögenswerten zu verschleiern. Daher müsse bei den Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden weitere Expertise aufgebaut werden.
Mehr: Bargeld-Obergrenze rückt näher – Lindner rechnet mit 10.000-Euro-Limit
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