Berlin Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) legte im Bundestag den Finger in die Wunde: Mit dem Bürgergeld sorge die Ampelkoalition dafür, „dass Arbeit sich mehr lohnt als zu jedem Zeitpunkt einer CDU-geführten Bundesregierung“, sagte er am Donnerstag in der Generaldebatte.
Damit zielte Scholz auf Kritik der Union, Bürgergeld-Empfänger hätten es künftig leichter als so mancher Arbeitnehmer mit kleinem Einkommen. Die Ampel hatte sich erweichen lassen, das ursprünglich sehr hohe Schonvermögen abzusenken und die Sanktionsmöglichkeiten zu verschärfen, damit die Unions-Länder dem Gesetz am Freitag im Bundesrat doch noch zustimmen.
Tatsächlich sorgt die Ampel durch eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen auch dafür, dass Bürgergeld-Empfänger künftig mehr vom eigenen Einkommen behalten dürfen als heutige Bezieher von Arbeitslosengeld II. Die Frage, ob Arbeit sich im Vergleich zur Grundsicherung wirklich lohnt, ist damit aber nicht wirklich beantwortet.
Und sie hängt stark vom Einzelfall ab, wie neue Berechnungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) zeigen. In vielen Fällen kommen Haushalte, in denen ein Alleinverdiener in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, nur mit aufstockenden Sozialleistungen auf ein höheres Einkommen als Bürgergeld-Empfänger. Aber auch dann ist der Lohnabstand zuweilen so gering, dass es keinen wirksamen Anreiz für einen Vollzeitjob gibt.
Top-Jobs des Tages
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Die Forscher haben am Beispiel verschiedener Hamburger Haushaltstypen berechnet, welche Leistungen Arbeitslosen mit dem neuen Bürgergeld zustehen. Dann wird ein Vergleich zu Haushalten gezogen, in denen ein Beschäftigter mit 38,2 Wochenstunden zum Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde arbeitet.
Im Vergleich zu einer früheren Version der Studie, über die das Handelsblatt berichtet und an der es methodische Kritik gegeben hatte, berücksichtigt das IfW nun die für 2023 geplanten Leistungserhöhungen beim Kinder- und Wohngeld.
Fehlender Lohnabstand bei Haushalten mit mehreren Kindern
Die Berechnungen zeigen, dass Singlehaushalte – egal ob mit oder ohne Kinder – mit ihrem Arbeitslohn und dem Wohngeld immer mehr Geld zur Verfügung haben als vergleichbare Bürgergeld-Haushalte. Der Lohnabstand beträgt – je nach Zahl und Alter der Kinder – 49 Euro bis 373 Euro bei Familien und 364 Euro bei Kinderlosen. Ohne Berücksichtigung der zum Jahreswechsel geplanten Wohngeldreform stünden einzelne dieser Arbeitnehmerhaushalte aber schlechter da.
Auch bei Haushalten mit verheirateten Partnern und höchstens einem Kind liegt das Nettoarbeitsentgelt plus Kinder- und Wohngeld über dem Bürgergeld. Allerdings ergibt sich – auf die Arbeitsstunde gerechnet – ein Vorteil von maximal rund 90 Cent. Anders sieht es aber in Haushalten mit mindestens zwei Kindern aus. Hier liegt das Bürgergeld – je nach Alter der Kinder – um 54 bis 369 Euro höher.
Der fehlende Lohnabstand bedeute nicht, dass der arbeitende Haushalt in der Realität schlechter gestellt sei als die Grundsicherungsempfänger, schreibt das IfW. Denn die Arbeitnehmerhaushalte können zusätzliche Sozialtransfers wie aufstockendes Bürgergeld oder den Kinderzuschlag beantragen. Die Erfahrung zeige jedoch, dass die komplexen Antragsverfahren viele Arbeitnehmer davon abhielten.
Mit der neuen Hinzuverdienstgrenze beim Bürgergeld haben Haushalte ohne Kinder mit einer in Vollzeit arbeitenden Person ein um mindestens 348 Euro höheres Einkommen als ein entsprechender Arbeitslosen-Haushalt. Bei Familien mit Kindern sind es bis zu 378 Euro. Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage steige der Arbeitsanreiz, weil die Hinzuverdienstgrenzen beim Arbeitslosengeld II nur bei 300 beziehungsweise 330 Euro liegen, konstatiert das IfW.
Forscher bezweifeln, dass es genug Arbeitsanreize gibt
Auf die Arbeitsstunde gerechnet liegt der erzielbare Nettozugewinn bei einem Vollzeitjob aber immer noch nur bei 2,10 Euro bis 2,28 Euro. Die Autoren bezweifeln, dass dies wirklich einen hinreichenden Anreiz bietet, um eine Vollzeitstelle aufzunehmen. Zumal sich fast die Hälfte des Einkommensgewinns schon mit einem Minijob erzielen lasse.
Die Betrachtung des Lohnabstands sei aber auch deshalb interessant, weil viele Beschäftigte trotz Vollzeitarbeit die mit dem Antrag auf Bürgergeld oder Kinderzuschlag verbundene Stigmatisierung in Kauf nehmen müssen, um den Bedarf ihrer Familie decken zu können.
Es gehe also nicht nur um die Höhe, sondern auch um die Ausgestaltung ergänzender Sozialleistungen. Um für einen größeren Lohnabstand zu sorgen und damit Arbeitsanreize zu setzen, schlagen die Forscher ein höheres Kindergeld gerade für ältere Kinder und eine bessere steuerliche Berücksichtigung eines nicht arbeitenden Ehepartners vor.
Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, Sozialleistungen so aufeinander abzustimmen und die Hinzuverdienstgrenzen so anzupassen, dass sich Arbeit künftig noch mehr lohnt. Eine unabhängige Kommission soll hierfür Vorschläge entwickeln.
Mehr: Weg für Bürgergeld-Reform ist frei – Kompromisse in zentralen Streitfragen
<< Den vollständigen Artikel: Hartz-IV-Nachfolge: Debatte um das Bürgergeld – Wie sich Arbeit noch mehr lohnen würde >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.