Nov 24, 2022
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Energie: Angst vor Investitionsstopp: FDP will Gewinnabschöpfung bei Erneuerbaren einschränken

Written by Klaus Stratmann


Windräder in Rheinland-Pfalz

Die Erneuerbaren-Branche warnt vor einem Investitionsstopp, sollten auch neue Anlagen von der Übergewinnsteuer betroffen sein.



(Foto: dpa)

Berlin Die FDP-Bundestagsfraktion will die geplante Abschöpfung von Zufallsgewinnen im Bereich der erneuerbaren Energien auf bestehende Anlagen beschränken. Für Neuanlagen soll sie nicht gelten. „Eine Ausnahme für Neuanlagen wäre ein wichtiges Signal, dass wir weiterhin alles daransetzen, unsere ehrgeizigen Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren zu erreichen“, sagte Lukas Köhler, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, dem Handelsblatt.

Die geplante Abschöpfung von Übergewinnen wird von der Erneuerbaren-Branche heftig kritisiert. Die Abschöpfung soll einen Teil der Einnahmen erbringen, die für die geplante Strompreisbremse erforderlich sind, mit der Stromverbraucher entlastet werden sollen. Die Unternehmen der Erneuerbaren-Branche rechnen damit, dass die Abschöpfung Investitionen bremst.

Die Abschöpfung ist Bestandteil des am Dienstag bekannt gewordenen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Einführung einer Strompreisbremse. Der Entwurf enthält umfassende Regelungen zur Ausgestaltung der Abschöpfung. Sie soll rückwirkend von September 2022 an gelten und könnte Ende Juni 2023 auslaufen. Bis Ende Mai 2023 soll allerdings „die Notwendigkeit einer Verlängerung“ geprüft werden.

Betroffen von der Abschöpfung sind neben Erneuerbare-Anlagen auch Braunkohlekraftwerke und Kernkraftwerke. Bei der Höhe der Abschöpfung wird nach den jeweiligen Erzeugungsarten differenziert.

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Weil Betreiber von Windparks und Solaranlagen Strom zu einem niedrigen Preis herstellen können und der Marktpreis für Strom wegen des Gasmangels nach wie vor sehr hoch ist, verdienen sie pro Kilowattstunde aktuell besonders viel. Entsprechend große Teile ihres Gewinns wären von der Abschöpfung betroffen.

FDP: Neue Anlagen müssen von Übergewinnsteuer ausgenommen werden

Ein Ausbaustopp müsse deshalb unbedingt verhindert werden, so Köhler. Neuanlagen sollten „von einem Abschöpfungsmechanismus ausgenommen werden“. In der aktuellen Energiekrise sei es „dringender denn je, Hürden für die Erneuerbaren aus dem Weg zu räumen und den Zubau von Windkraft-, Solar- und Biogasanlagen zu beschleunigen“. Es wäre daher nach Auffassung Köhlers „töricht“, Investitionshemmnisse zu schaffen.

Bundestag und Bundesrat sollen sich bis Mitte Dezember abschließend mit der Strompreisbremse befasst haben. Ziel ist es, dass die Strompreisbremse und auch die ebenfalls geplante Gaspreisbremse ab März 2023 angewendet werden, für die Monate Januar und Februar 2023 soll es für Privathaushalte rückwirkende Entlastungen geben. Es zeichnet sich ab, dass die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der Regierung noch an einigen Stellen ändern werden.

Mehr: Die fünf großen Hürden für den Ausbau der Erneuerbaren



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