Berlin Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hält Nachbesserungen bei der Strom- und der Gaspreisbremse für die Industrie für ausgeschlossen. „Ich kann Ihnen wenig Hoffnung machen, dass die EU-Kommission da noch mal mit sich reden lässt“, sagte er am Donnerstag bei einer Tagung der Papierindustrie.
Sein Ministerium habe alle Möglichkeiten ausgereizt, es sei nach seiner Einschätzung „kein Millimeter Verhandlungsraum“ übrig. Die EU-Kommission habe zwar keine Probleme mit den von der Bundesregierung geplanten Hilfen für private Haushalte und kleinere Unternehmen. Je größer die Unternehmen jedoch würden, umso größer seien die beihilferechtlichen Bedenken der Brüsseler Behörde, sagte der Bundeswirtschaftsminister.
Die Bundesregierung will private Verbraucher und Unternehmen mit der Strompreisbremse und der Gaspreisbremse entlasten. Kürzlich hatte sie die entsprechenden Gesetzentwürfe vorgestellt. Sie sehen für den Bezug von Gas und Wärme sowie von Strom Basiskontingente für jeden Verbraucher vor. Die Differenz zu den tatsächlichen Preisen trägt der Bund.
Für große Verbraucher aus der Industrie sollen Förderobergrenzen sowie strenge Regeln und Nachweispflichten gelten, um die entsprechenden Vorgaben des EU-Beihilferahmens zu erfüllen. Die EU-Kommission hatte den befristeten Krisenrahmen für Beihilfen (Temporary Crisis Framework, kurz TCF) zuletzt Ende Oktober angepasst und verlängert.
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Die TCF-Systematik steht an vielen Stellen im Widerspruch zu den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission Gas, die das Modell für die Gaspreisbremse entwickelt hatte. Die Bundesregierung hatte zugesagt, das Modell der Kommission in ihrem Gesetzentwurf möglichst umfassend zu berücksichtigen. Widersprüche zum TCF waren damit absehbar.
Obergrenzen sind laut Industrie nicht ausreichend
Die Industrie beklagt, dass bei den geplanten Preisbremsen aus beihilferechtlichen Gründen Obergrenzen eingezogen werden mussten, die aus ihrer Sicht nicht annähernd ausreichen. So gibt es für die Hilfen eine Obergrenze von 150 Millionen Euro je Einzelfall. Dieser Betrag bezieht sich auf die Hilfen bei Gas, Wärme und Strom. Im konkreten Einzelfall kann es sein, dass ein Unternehmen allein schon mit den Hilfen für den Gasbezug die Obergrenze erreicht und für den Strombezug leer ausgeht.
Gedeckelter Deckel
150
Millionen Euro
kann ein einzelnes Unternehmen maximal an Hilfen für Gas, Wärme und Strom erhalten.
Aus der Chemiebranche heißt es, die Obergrenze von 150 Millionen Euro gehe an der Realität vieler größerer Chemieunternehmen in Deutschland vorbei. Mit dem Betrag ließen sich die extremen Preisanstiege nur zu einem geringen Bruchteil ausgleichen.
Will ein Unternehmen einen höheren Betrag in Anspruch nehmen, muss eine Einzelfall-Notifizierung bei der EU-Kommission erfolgen. In den betroffenen Industriebranchen heißt es, von dieser Möglichkeit werde voraussichtlich kaum Gebrauch gemacht werden, weil sie mit noch strengeren Anforderungen verbunden sei.
Nicht nur aus Sicht der großen Verbraucher aus der Industrie weisen die geplanten Regelungen zur Strompreis- und zur Gaspreisbremse große Unzulänglichkeiten auf. Auch die Erneuerbaren-Branche blickt kritisch auf die Pläne. Die Kritik der Branche entzündet sich an der geplanten Erlösabschöpfung, die Bestandteil der Strompreisbremse ist.
Insbesondere die Betreiber von Biogasanlagen sehen sich in die Ecke gedrängt. Bei ihnen soll wie auch bei Betreibern von Photovoltaikanlagen, Windrädern, Atom- und Braunkohlekraftwerken der Teil des Umsatzes, der bestimmte Grenzwerte überschreitet, zu 90 Prozent abgeschöpft werden.
Die Biogasanlagen-Betreiber sehen sich jedoch in einer anderen Situation als die Wind- oder Photovoltaik-Branche. Denn ihre Kosten haben sich in den vergangenen Monaten deutlich erhöht. Außerdem verweisen sie auf die Systemdienlichkeit ihrer Anlagen. Anders als Windräder oder Photovoltaikanlagen lassen sich Biogasanlagen abhängig vom Strombedarf steuern.
Grüne kritisieren das Wirtschaftsministerium
Die Argumente der Betreiber von Biogasanlagen verfangen auch in den Bundesländern. In einem Schreiben des vom Grünen-Politiker Tobias Goldschmidt geführten schleswig-holsteinischen Energie- und Klimaschutz-Ministeriums an das Bundeswirtschaftsministerium heißt es, die Einbeziehung von Biogas in die Abschöpfungspläne sei „nicht plausibel“. Denn Biogasanlagen gewährleisteten gerade in der aktuellen Gaskrise durch die Möglichkeit flexibler Fahrweise Flexibilität und Stabilität im Stromnetz. Außerdem seien die variablen Kosten bei Biogasanlagen zuletzt stark gestiegen, heißt es in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt.
Auch die Grünen-Bundestagsfraktion ist hellhörig geworden. In einem Schreiben der Grünen-Energiepolitikerin Julia Verlinden an Branchenvertreter heißt es, den Grünen sei mit Blick auf die Abschöpfungspläne bewusst, dass „für erneuerbare Energien wie die Bioenergie gesonderte Regelungen getroffen werden müssen“. Daher setze man sich für Verbesserungen bei der Bioenergie ein.
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