Die Bundesregierung will Verbraucher bei Strom- und Gasrechnungen entlasten.
(Foto: IMAGO/aal.photo)
Berlin Das Bundeskabinett hat am Freitag die geplanten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom beschlossen. Die jetzigen Fassungen unterscheiden sich von den Gesetzentwürfen, die Anfang dieser Woche bekannt geworden waren, im Wesentlichen in zwei Punkten.
Einerseits wird die geplante Abschöpfung von Übergewinnen auf den Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 begrenzt, kann allerdings, wie bereits geplant, bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die ursprünglich geplante rückwirkende Abschöpfung der Übergewinne entfällt jedoch.
In ersten Entwürfen zur Gewinnabschöpfung, die im Oktober kursierten, war noch die Rede davon, die Übergewinne ab März 2022 abzuschöpfen. Das hatte zu einem Aufschrei in der Energiebranche geführt.
Die zweite Änderung gegenüber den Gesetzentwürfen vom Wochenanfang betrifft die Frage, wie die Entlastungen durch Strom- und Gaspreisbremse von den Verbraucherinnen und Verbrauchern versteuert werden müssen. Man werde diese Frage zunächst zurückstellen und separat regeln, hieß es am Freitag in Regierungskreisen.
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