Berlin Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Pläne für eine kontrollierte Legalisierung von Cannabis mit einem Gutachten absichern. In vertraulichen Gesprächen mit der EU-Kommission zeige sich, dass „sehr gute Argumente“ benötigt würden, um sie vom eingeschlagenen Weg zu überzeugen, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Berlin.
Neben den Gesetzesvorbereitungen solle daher ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Dieses soll deutlich machen, dass die Legalisierung den Schwarzmarkt zurückdränge, ohne den Konsum insgesamt auszudehnen, sowie zu einem besseren Kinder- und Jugendschutz führe.
Lauterbach sagte, er sei fest davon überzeugt, dass dies auf der Basis des Gutachtens dargestellt werden könne. Verzögerungen dadurch werde es nicht geben. Der Gesetzentwurf dürfte voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein. Wenn es gut laufe, könne er dann in der zweiten Hälfte des Jahres in den Bundestag kommen.
Mitgliedstaaten könnten gegen Cannabis-Legalisierung klagen
Lauterbach will mit dem Einholen einer inoffiziellen Stellungnahme aus Brüssel verhindern, dass ein aufwendig erarbeitetes Gesetz scheitert, weil die Kommission wegen der Legalisierung ein Verletzungsverfahren einleitet. Die Legalisierung von Cannabis widerspricht den Vorgaben der EU und internationalen Abkommen. „Das EU-Recht verbietet den Anbau von Cannabis“, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission dem Handelsblatt.
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Das weiß auch Lauterbach. „Europarechtlich ist Deutschland darauf angewiesen, dass die EU-Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten sowie der EuGH dem Interpretationsansatz Deutschlands folgen“, heißt es in dem vom Minister vor wenigen Wochen vorgestellten Eckpunktepapier.
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„Dies dürfte extrem schwierig zu erreichen sein“, gibt jedoch Peter Homberg zu bedenken, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Dentons und Leiter der europäischen Cannabis Sector Group. Es sei zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich, dass die Kommission dem „Sonderweg von Deutschland“ zustimmen werde, sagte Homberg dem Handelsblatt.
Zudem sehe er wenig Chancen, dass alle Länder die Legalisierungspläne befürworten. „Dazu hat es in der jüngeren Vergangenheit zu viele politische Differenzen zwischen Deutschland und einigen EU-Mitgliedstaaten gegeben“, so der Experte.
Experten: Raum für nationale Ansätze grundsätzlich vorhanden
Die EU schreibt vor, dass die Herstellung von Drogen und der Handel mit ihnen unter Strafe stehen muss. Erlaubt ist der Anbau von Cannabispflanzen nur zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken.
Zudem haben sich die Schengen-Staaten laut einem Durchführungsabkommen verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“. Lauterbach sieht deswegen auch völker- und europarechtliche Risiken in seinem Vorhaben. Konkret heißt das: Andere Staaten oder die EU-Kommission könnten Deutschland verklagen.
Die Juristen der Kanzlei Bird & Bird sind allerdings grundsätzlich der Ansicht, dass die Völkerrechtsabkommen und auch die EU-Bestimmungen Raum für nationale Regulierungsansätze zur Bekämpfung des illegalen Drogenmarkts lassen. Im Schengener Durchführungsabkommen etwa sei festgehalten, dass eine Abweichung von den Cannabisverboten auf nationaler Ebene „zur Vorbeugung und Behandlung der Abhängigkeit von Suchtstoffen“ möglich sei.
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„Die Einführung eines streng überwachten Marktes kann als staatliche Drogenkontrollmaßnahme interpretiert werden – auch mit Blick auf den Jugendschutz“, sagt Niels Lutzhöft, Partner von Bird & Bird in Deutschland. „Das Argument könnte lauten, dass ein staatliches Kontrollsystem für Genusscannabis den Gesundheits- und Jugendschutz stärkt und dem primären Ziel der Abkommen – der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels – besser diene als die bislang vorherrschende Politik der Prohibition.“
Alternativplan für Cannabis-Legalisierung gefordert
Am Eckpunktepapier des Gesundheitsministers kritisieren die Juristen, dass Lauterbach alles auf eine Karte setze: Volllegalisierung ohne Plan B. Cannabis und der Wirkstoff THC sollen demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken möglich werden.
„Dabei wären die wesentlichen Ziele des Gesetzgebungsvorhabens vorläufig auch innerhalb des arznei- und betäubungsmittelrechtlichen Rahmens umsetzbar“, sagt Lutzhöft. Er schlägt deswegen eine „Legalisierung light“ vor, beispielsweise mit einer neuen Kategorie von Cannabisprodukten im Arzneimittelgesetz, die ohne ärztliche Verschreibung und gegebenenfalls außerhalb von Apotheken abgegeben werden dürfen.
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