Brüssel Die EU-Kommission will ihren heftig umstrittenen Rechtsakt zu grünem Wasserstoff ändern und weniger strenge Kriterien anlegen. Das geht aus einem Entwurf für die Überarbeitung hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. Damit kommt die Kommission der Wirtschaft entgegen.
Es geht um die Frage, unter welchen Bedingungen Wasserstoff als „grün“ vermarktet werden kann. Die Kommission will dabei nicht länger verlangen, dass der erneuerbare Strom für die Wasserstoffproduktion in derselben Stunde hergestellt werden muss wie der Wasserstoff selbst. Bislang bestand die Kommission auf der Zeitgleichheit, um zu vermeiden, dass auch Strom aus nicht erneuerbarer Energie zum Einsatz kommt.
Diese und weitere Regelungen waren von Unternehmen, die in diesem Bereich investieren wollen, deutlich kritisiert worden. Sie fordern, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen und deshalb für eine Übergangsphase den Strommix aus erneuerbaren Energien und zu einem gewissen Anteil auch aus fossilen Energien zu akzeptieren.
Die EU-Kommission wollte dagegen sicherstellen, dass der enorme Energiebedarf der Wasserstoff-Herstellung tatsächlich nur mit erneuerbarer Energie gedeckt wird, damit dafür nicht zusätzlich Kohle und Gas verbrannt werden müssen.
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Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans hatte bereits in der vergangenen Woche auf einer Handelsblatt-Konferenz die Kurswende angedeutet. Er wolle es der Wirtschaft möglich machen, „so schnell wie möglich zu handeln“, sagte er.
Herstellungsprozess wird weniger sauber, aber beschleunigt
Die Lösung soll nun folgendermaßen aussehen: Anstatt in derselben Stunde sollen Strom und Wasserstoff nun nur noch innerhalb desselben Quartals produziert werden müssen. Dies würde einen enormen Unterschied machen für die Größe der Windparks und Solarkraftwerke, in die Wasserstoffproduzenten investieren müssen.
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Timmermans betonte aber auch, er müsse dabei „im Einklang mit dem Parlament arbeiten“. Der für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Parlament zuständige Abgeordnete Markus Pieper (CDU) kritisiert auch die überarbeitete Definition.
„Der neue Vorschlag der EU-Kommission ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht das, was nötig wäre“, sagte er dem Handelsblatt. „Auch mit diesem neuen Kommissionsvorschlag werden wir die Ziele für die Anteile grünen Wasserstoffs in Industrie und Verkehr nicht erreichen und das Feld ohne echten Grund zum größten Teil den fossilbasierten Wasserstoffproduktionen überlassen.“
Pieper meint auch, die Kommission habe sich beim Thema Zusätzlichkeit in die richtige Richtung, jedoch nicht weit genug bewegt. Timmermans wollte, dass der Strom für grünen Wasserstoff allein aus neu errichteten Solar- und Windkraftanlagen kommen muss. Nun soll das nur noch ab 2027 gelten.
Eine weitere Vorschrift sah vor, dass über das normale Stromnetz bezogener Strom zumindest in der gleichen Preiszone hergestellt werden musste. Hintergrund ist, dass etwa in Schweden der Strom im Norden durch den hohen Anteil an Wasserkraft deutlich günstiger ist als im Süden. Die Kommission will nun, dass der Strom auch aus einer benachbarten Preiszone kommen kann. Pieper fordert, an dieser Stelle die Beschränkung weiter aufzuweichen, sodass innerhalb eines EU-Landes der Ökostrom frei gehandelt werden kann.
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