Berlin Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, die Wirtschaftsförderung durch Bürgschaftsbanken und mittelständische Beteiligungsgesellschaften ab dem Jahreswechsel auszuweiten. Das geht aus einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Die Bürgschaftsbanken können demnach ab Januar Kredite in einem deutlich größeren Volumen absichern. Bis zu zwei Millionen Euro können die Bürgschaften dann betragen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro.
Die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften werden künftig bis zu 1,5 Millionen anstatt einer Million Euro wie bisher an Risikokapital ausgeben können. Darüber hinaus haben Bund und Länder sich auf organisatorische Änderungen verständigt, die Bürgschaften und Beteiligungen schneller und unkomplizierter ermöglichen sollen.
„Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Michael Kellner (Grüne) dem Handelsblatt. Der Kapitalbedarf für den Strukturwandel steige seit Jahren, so der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung: „Deshalb sind das sehr wichtige Maßnahmen.“
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Insbesondere die Bürgschaftsbanken gelten seit Jahren als wichtige Stütze bei Investitionsvorhaben des Mittelstands. Sie sind seit den 1950er-Jahren etabliert. In jedem Bundesland gibt es rechtlich eigenständige Bürgschaftsbanken, die von Kammern, Wirtschaftsverbänden, Kreditinstituten, Versicherungen und Förderinstituten der Länder getragen werden. Die von ihnen vergebenen Bürgschaften werden wiederum vom Staat abgesichert.
Regelungen gelten mindestens bis 2027
Bürgschaften erhöhen die Kreditchancen der Mittelständler: Die Bürgschaftsbanken übernehmen dabei in der Regel mindestens 50 Prozent des Kreditrisikos der Hausbank. Es können Kredite für Investitionen, Existenzgründungen, Übernahmen sowie Liquidität abgesichert werden.
Knapp 5000 Unternehmen in Deutschland haben 2021 eine Bürgschaft erhalten, 1,3 Milliarden Euro haben sie sich so absichern lassen. Durchschnittlich wurden so 69 Prozent der Kreditrisiken übernommen. Zwei Drittel der Bürgschaften wurden für Unternehmen mit weniger als neun Mitarbeitern gewährt.
„Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit, dass Finanzierungen auch bei größeren Vorhabensummen durch die Förderinstrumente Bürgschaften und Beteiligungskapital gestemmt werden können“, sagte Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken.
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften unterstützen kleine und mittlere Unternehmen nicht bei der Suche nach Fremdkapital, sondern in der Regel direkt mit Eigenkapital. Die Träger der Beteiligungsgesellschaften sind sehr ähnlich zu denen der Bürgschaftsbanken.
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Neben Mittelständlern sollen sie beim Aufbau von Start-ups helfen. „Mittelständische Beteiligungsgesellschaften leisten einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Finanzierung des Mittelstands. Ihren Spielraum zu erweitern, ist grundsätzlich zu begrüßen“, sagt Christoph Stresing, Geschäftsführer des Start-up-Verbands.
2021 haben die Gesellschaften 2,9 Millionen Euro investiert. Zum Jahresende haben sie Beteiligungen an insgesamt 2800 Unternehmen gehalten, in die sie rund eine Milliarde Euro gesteckt haben.
Hintergrund der Anpassungen ist, dass Bund und Länder alle fünf Jahre die Rahmenbedingungen der Mittelstandsförderung neu ausarbeiten. Die neuen Regelungen gelten demnach mindestens bis Ende 2027.
Wirtschaftsvertreter loben die Anpassungen. Rainer Kambeck, Leiter Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie Mittelstand beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), sprach von einer „guten Nachricht“, insbesondere mit Blick auf die Erleichterung der Antragsprozesse. Kambeck ergänzte: „Hier sollte die Bundesregierung allerdings dranbleiben, damit die Regelungen auch schnell bei den Unternehmen ankommen.“
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