Karlsruhe Zur Bekämpfung der Coronakrise gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiter zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden. Ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung dagegen wurde abgewiesen. Das Gericht wird die Fragen aber in einem Hauptsacheverfahren im Detail prüfen, wie es am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
Die Union im Bundestag war vor das höchste deutsche Gericht gezogen. Die Karlsruher Entscheidung wurde schriftlich verkündet. (Az. 2 BvF 1/22)
Die Bundesregierung schichtet rückwirkend mit Zustimmung des Bundestags 60 Milliarden Euro nicht genutzte Kreditermächtigungen im Haushalt so um, dass sie in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können. Genehmigt worden waren die Kredite ursprünglich zur Bekämpfung der Coronakrise.
Zur Begründung hieß es, die Folgen einer einstweiligen Anordnung wären zu schwer gewesen, sollte sich später im Hauptsacheverfahren herausstellen, dass die Änderungen doch verfassungskonform sind. Als Beispiel nannte der Zweite Senat, dass die sogenannte EEG-Umlage dann womöglich nicht mehr aus den umgeschichteten Mitteln finanziert werden könnte, was mit einer Strompreiserhöhung und Mehrbelastungen für Verbraucher und Unternehmen verbunden wäre.
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Die Union im Bundestag sieht in der Umwidmung eine Umgehung der Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgehalten ist. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) hatte beim Vorstellen der Klage betont, diese richte sich nicht gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise.
Die Union wende sich ausschließlich gegen eine haushälterische Maßnahme. Sie stelle nicht den Klima- und Transformationsfonds an sich in Abrede, sondern die Finanzierung.
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