Daten gelten als Schätze des 21. Jahrhunderts. Tech-Unternehmen wie Google und Meta haben sie zur internationalen Dominanz verholfen, Geheimdienste wie die NSA horten sie in großen Mengen, um möglichst genaue Informationen über bevorstehende Bedrohungen zu bekommen. Doch in Deutschland bleibt der Datenschatz bisher oft noch ungehoben.
Das will die Bundesregierung nun mit einer neuen nationalen Strategie ändern. Die Eckpunkte der Datenstrategie liegen dem Handelsblatt exklusiv vor. Sie sollen beim Digitalgipfel der Bundesregierung vorgestellt werden, dem alljährlichen digitalpolitischen Großereignis in Berlin, das am Donnerstag und Freitag stattfindet.
Das Versprechen des Dokuments: „Die neue nationale Datenstrategie der Bundesregierung legt das Fundament für Wohlstand und Vertrauen in der digitalen Datenökonomie und sichert unsere Wettbewerbsfähigkeit.“ Dafür will die Regierung an drei zentralen Punkten ansetzen.
Viele wertvolle Daten liegen momentan noch ungenutzt auf Servern der Bundesbehörden. Das verspricht die Bundesregierung zu ändern: „Wir öffnen staatliche Datenbestände und machen staatliche Daten nutzerfreundlich verwertbar“, heißt es in dem Papier.
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Dazu soll eine „Pflicht des Bundes zur aktiven Veröffentlichung bestimmter Datenkategorien“ eingeführt werden. So solle das Informationsfreiheitsgesetz zu einem Bundestransparenzgesetz werden.
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Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf Open Data geben – frei zugängliche Daten also, die von allen genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden dürfen. Alle Daten des Bundes, die keine sensiblen Informationen erhalten und somit keinen „legitimen Zugangsbeschränkungen“ unterliegen, sollen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über das Portal GovData zugänglich gemacht werden.
Auch sollen schon bestehende Portale, die offene Daten etwa zu Verkehr, Wetter oder Umwelt bereitstellen, besser miteinander verknüpft werden.
Ein Element für den sicheren Austausch von Daten könnten sogenannte „Datentreuhänder“ sein. Bei diesem Modell tritt eine vertrauenswürdige Instanz, eine Art Mittelsmann, zwischen diejenigen, die Daten teilen, und diejenigen, die sie empfangen. So soll der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt werden.
Diese sollen als „technische und organisatorische Hilfsmittel“ bereitgestellt werden, etwa um die Datensouveränität von Unternehmen zu sichern. Eventuell könnten solche Datentreuhänder sogar als zentrale Elemente einer Datenökonomie agieren. Die Bundesregierung prüft, ob der Staat eine entsprechende Zertifizierung für die Datentreuhänder vornehmen könnte.
Investitionen in Daten sollen sich lohnen
Für Unternehmen, die Geld in die Datenerzeugung – und Verarbeitung investieren, soll sichergestellt werden, dass sie aus den Investitionen auch eine Rendite erwirtschaften können. Das Geschäft mit den Daten soll sich also auch finanziell lohnen. Damit das gelingt, soll beispielsweise der Schutz von geistigem Eigentum gestärkt werden, vor allem wenn auf private Daten zugegriffen wird. So soll die „Investitionsbereitschaft“ für Unternehmen gestärkt werden. Ein Anreiz also, die eigenen Daten zugänglich zu machen und so zu monetarisieren.
Daten zu teilen und gemeinsam zu nutzen verspricht laut Bundesregierung ein „erhebliches wettbewerbsförderndes und innovatives Potenzial“. Damit das auch rechtssicher genutzt werden kann, will die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Auch im Recht zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen soll das Teilen von Daten erleichtert werden.
Ein großer Unsicherheitsfaktor im Umgang mit Daten sind derzeit die strengen rechtlichen Vorgaben etwa durch die Datenschutzgrundverordnung. Hier will sich die Bundesregierung für „einfache, klare und kohärente Regelungen“ einsetzen.
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Außerdem sollen „Musterverträge und Mustervertragsklauseln“ den rechtlichen Umgang mit Daten erleichtern und Unternehmen und Verbraucher unterstützen. Neben diesen Musterverträgen sollen auch Best-Practice-Beispiele im Umgang mit Datenschutz und Datenverarbeitung zugänglich gemacht werden.
Datenformate sollen kompatibler werden
Ein weiteres Problem ist bisher, dass Datenformate oft nicht miteinander kompatibel sind oder die Möglichkeit des Datenaustauschs aus technischer Sicht noch nicht gegeben ist. Hier sollen Standards und Normen zur Vereinheitlichung weiterhelfen.
Doch, so spezifiziert die Bundesregierung: Diese sollen nicht zur „Marktverdrängung missbraucht werden“, sondern offen ausgerichtet sein, um einen fairen Wettbewerb auf den Datenmärkten zu gewährleisten.
Auch die für Verbraucher oft lästige Zustimmung zu Cookies, also der Speicherung individueller Nutzerdaten auf Websites, soll vereinfacht werden. Hierzu will Deutschland einen Vorschlag bei der EU einbringen, der die „Nutzenden von den vielen Einzelentscheidungen entlasten soll“.
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