Dec 10, 2022
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Bevölkerungsschutz: SPD und FDP warnen Baerbock vor Scheitern der nationalen Sicherheitsstrategie

Written by Dietmar Neuerer

Berlin Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, warnt das Auswärtige Amt von Ressortchefin Annalena Baerbock (Grüne) vor einem Scheitern der nationalen Sicherheitsstrategie, sollten die Bundesländer bei der Erarbeitung nicht angemessen eingebunden werden.

Das Auswärtige Amt müsse jetzt „dringend gegensteuern“, schreibt Hartmann auf Twitter unter Hinweis auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Donnerstag. Die Länder fordern darin eine stärkere Mitsprache bei der Strategie – vor allem mit Blick auf ihre Zuständigkeiten bei Warnstrukturen und Alarmplanung.

Hartmann spricht von einem „deftigen Denkzettel“ der Länder für Außenministerin Baerbock. Es sei „höchste Zeit“, den Prozess zu korrigieren. „Ein Scheitern des Entwurfs der Strategie dürfen wir nicht zulassen.“

Auch der FDP-Innenpolitiker Manuel Höferlin verlangte bei der Gestaltung der Sicherheitsstrategie eine „verbindliche Zusammenarbeit“ zwischen Bund und Ländern beim Bevölkerungsschutz. Baerbock müsse „deutlich“ nachbessern. „Sonst droht durch ihre Nachlässigkeit ein Scheitern dieser wichtigen Strategie, weil die Länder nicht angemessen eingebunden wurden“, sagte Höferlin.

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Das Versprechen, erstmals in der Geschichte der Republik eine Nationale Sicherheitsstrategie zu entwerfen, steht im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen. Das vereinbarte Ziel, das Grundlagenpapier schon in diesem Jahr vorzulegen, wird allerdings verfehlt. Die Sicherheitsstrategie soll bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar kommenden Jahres vorgestellt werden. Das Auswärtige Amt ist bei der Erarbeitung federführend.

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Die Regierungschefs der Länder hatten in ihrem MPK-Beschluss festgehalten, dass sie den Bund schon mehrmals gebeten hätten, sie beim Thema Bevölkerungsschutz aufgrund ihrer Zuständigkeiten und unmittelbaren Betroffenheit eng in den Erarbeitungsprozess der Sicherheitsstrategie einzubinden. Eine solche Einbindung sei jedoch „trotz anderweitiger Zusagen der Bundesregierung bisher nicht erfolgt“.

Offenbar wolle der Bund die Länder erst zum Ende dieses Prozesses einbeziehen, vermuten die Länder-Chefs nach eigener Aussage. Dies werde „den Zuständigkeiten, Aufgaben und Funktionen der Länder in der nationalen Sicherheitsstruktur in keiner Weise gerecht“.

Baerbock skizziert drei „essenzielle Punkte“ für die Sicherheitsstrategie

Das Auswärtige Amt ist bei der Strategie auf den Input anderer Ressorts der Bundesregierung (Verteidigung, Wirtschaft, Inneres) angewiesen, die Beiträge liefern sollen.

Im Frühjahr, kurz nach Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, skizzierte Baerbock in einer Grundsatzrede drei „essenzielle Punkte“ für die Sicherheitsstrategie: „Die Sicherheit der Unverletzlichkeit unseres Lebens, zuvorderst vor Gewalt und Krieg“; „Die Sicherheit unserer Freiheit, der Resilienz unserer Demokratie“; „Die Sicherheit unserer Lebensgrundlagen, der Schutz unserer Umwelt und Ressourcen.“

Baerbock kündigte seinerzeit an, hierbei „besonnen und pragmatisch“ vorzugehen. „Nicht mit Schwarz-Weiß-Kategorien, sondern mit Mut zur Abwägung und Mut zur Auseinandersetzung. Und mit klarem Wertekompass in der Hand“, sagte die Ministerin.

Die Sicherheitsstrategie solle in einem gemeinsamen Prozess erarbeitet werden. Demnach sollen auch der Bundestag sowie nationale und internationale Partnerinnen und Partner einbezogen werden. Damit dürften auch die einzelnen Bundesländer gemeint sein.

Dass dort auf eine stärkere Mitsprache gepocht wird, hat einen einfachen Grund: Mit dem Ukrainekrieg sind auch zahlreiche Fragen zum Bevölkerungsschutz wieder aktuell geworden, also die Aufgaben und Maßnahmen im Zivil- und Katastrophenschutz.

Der Katastrophenschutz umfasst die Gefahrenabwehr bei entsprechenden Lagen. Zuständig sind die Innenministerien der Länder als oberste Katastrophenschutzbehörden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind mit ihren Fachämtern untere Katastrophenschutzbehörden.

Das heißt zum Beispiel auch, dass die Entscheidung, ob Sirenen vorgehalten, betrieben und regelmäßig gewartet werden, die Städte und Gemeinden in eigener Zuständigkeit treffen.

Der Zivilschutz ist hingegen Aufgabe des Bundes. Hierbei geht es darum, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen.

CDU-Politiker Kiesewetter: „Die Länder im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz nicht hängen lassen“

Die Ampelkoalition strebt an, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu stärken. Dabei soll das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) künftig eine größere Rolle spielen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, das BBK solle unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzverteilung zur Zentralstelle weiterentwickelt und entsprechend personell und materiell aufgestellt werden.

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Der FDP-Innenpolitiker Höferlin hält es mit Blick auf einen wirksamen Bevölkerungsschutz für unerlässlich, dass Bund und Länder Hand in Hand arbeiteten. Das sieht auch der CDU-Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter so. „Eine nationale Sicherheitsstrategie, die Sicherheit ganzheitlich betrachtet, also auch unsere gesamtstaatliche Resilienz und Fragen der zivilen Verteidigung, den Schutz kritischer Infrastrukturen und Bevölkerungs- und Katastrophenschutz umfasst, muss die Bundesländer einbinden“, sagte er.

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