Dec 12, 2022
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Gespräche werden fortgesetzt: Elementarschaden-Pflichtversicherung: Regierung sieht keine Ablehnung

Written by pinmin


Marco Buschmann (FDP)

Der Bundesjustizminister fordert „Aufklärungskampagnen“, um dafür zu sensibilisieren, „dass der Staat im Katastrophenfall nicht mehr unbegrenzt Schäden ausgleicht“.


(Foto: AP)

Berlin Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte von einer Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gesprochen. Doch nun mehren sich die kritischen Stimmen zu der Äußerung des Ministers, die Bundesregierung lehne eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für Gebäude ab.

Widerstand kam sowohl aus der Regierung als auch aus den Ländern. „Mein Eindruck ist, die Gespräche zwischen Bund und Ländern werden noch fortgesetzt“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, Christian Kühn, sagte: „In den Beratungen der Bundesregierung erfolgte ausdrücklich noch keine Vorfestlegung hinsichtlich der Frage des ‚Ob‘ der Einführung einer Verpflichtung zur Absicherung gegen Naturgefahren“. Vielmehr sollten die weiteren Beratungen unter Beteiligung von Verbänden und der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachöffentlichkeit erfolgen.

„Hierbei sollten auch die derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden“, erklärte Kühn. An diesem Vorgehen solle festgehalten werden.

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In Länderkreisen wird der FDP vorgeworfen, dem Druck der Versicherungsunternehmen nachzugeben. Buschmann hatte dem „Handelsblatt“ gesagt: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Eine solche Pflicht wäre verfassungsrechtlich „wohl möglich“, erklärte der FDP-Politiker, er halte sie aber politisch für falsch. „Hierzu haben wir uns innerhalb der Bundesregierung abgestimmt“, sagte Buschmann.

Nur rund die Hälfte der Gebäude ist gegen Elementarschäden versichert

Schon am vergangenen Donnerstag hatte sich Buschmann in der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gegen eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden ausgesprochen und damit die Bundesländer verärgert. Angesichts von Extremwetterereignissen dringen sie auf eine solche Absicherung. Auslöser der Debatte war die Hochwasserkatastrophe 2021.

Verbraucherschutz-Staatssekretär Kühn wies darauf hin, dass derzeit nur rund die Hälfte der Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden etwa durch Hochwasser versichert seien, in fünf Bundesländern sogar nur zwischen 28 und 36 Prozent. Es gebe verschiedene Wege, die Zahl zu erhöhen. „Wichtig ist im Ergebnis, dass eine bessere Absicherung erreicht wird, damit die Menschen im Katastrophenfall nicht schutzlos dastehen oder erneut die Allgemeinheit für die Schäden aufkommen muss.“

Bundesjustizminister Buschmann hatte „Aufklärungskampagnen“ gefordert, um dafür zu sensibilisieren, „dass der Staat im Katastrophenfall nicht mehr unbegrenzt Schäden ausgleicht“.

Die Länder können laut Buschmann aber auch selbst tätig werden: „Sollten die Bundesländer eine Pflichtversicherung wünschen und für richtig halten, wäre die Einführung ihnen rechtlich möglich.“ Die Gesetzgebungskompetenz dafür hätten sie nach dem Grundgesetz, soweit der Bund selbst keine Regelung getroffen habe.

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