Berlin Der Bundesbau soll schneller und effizienter werden. Bislang dauernde Verfahren mit einer Laufzeit von sechs bis neun Jahren – je nach Größe des Bauprojekts – sollen künftig auf eine Dauer von vier bis sechs Jahren verkürzt werden.
Das geht aus einem Gesetzentwurf und einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zur Reform des Bundesbaus hervor, auf dessen Grundlage das Parlament das Vorhaben am Donnerstagabend verabschiedete. „Durch die Bündelung von Aufgaben sollen die Verfahren im Bundesbau insgesamt beschleunigt werden, da eine Reihe von Schnittstellen entfallen und insbesondere ein unterbrechungsfreier Ablauf von Planung und Durchführung ermöglicht wird“, heißt es. „Es wird eine Verkürzung der durchschnittlichen Projektlaufzeit um etwa ein Drittel erwartet.“
Zentraler Bestandteil des Vorhabens ist, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zu übertragen. Die Bima ist eine der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands. Ihr gehören nach eigenen Angaben rund 460.000 Hektar Grundstücksfläche und etwa 38.100 Wohnungen. Zudem verwaltet sie nahezu alle inländischen Dienstliegenschaften der Bundesressorts, etwa 4800 Immobilien.
Mit dem Bundesbaumodernisierungsgesetz übernimmt die Bima die originäre Zuständigkeit für den zivilen Bundesbau und löst damit das Bundesfinanzministerium ab. Dem Ministerium obliegt aber die Rechtsaufsicht über die Behörde.
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Der Bund steht vor großen Aufgaben im Bundesbau: Schließlich müssen die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung auch für die eigenen Gebäude und Bauvorhaben gelten.
Kreditaufnahme der Bima steckt noch in der Prüfung
Die Bima werde durch die Reform „eigenständiger, moderner, nachhaltiger und damit zukunftssicherer“, sagte die Grünen-Politikerin Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, dem Handelsblatt. Es werde der Grundstein gelegt, damit die Bima in Zukunft doppelt so viele Wohnungen wie bisher bauen könne – nämlich 3000 statt 1000 bis 2000, sagte Steinmüller. „Jede Wohnung zählt.“ Dazu würden der Bima mehr finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten und einen deutlichen Kompetenzzuwachs gegeben.
Die Frage, ob die Bima aber selbst künftig Kredite aufnehmen kann, so wie es der Koalitionsvertrag der Ampel vorsieht, ist umstritten. „Deswegen lassen wir nun fundiert durch die Bundesregierung prüfen, wie eine Nutzung staatsferner Finanzierungsinstrumente gelingen kann“, sagte Steinmüller. Die Regierung werde dem Parlament bis zum 30. Juni nächsten Jahres Bericht erstatten.
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Die Union trägt das Vorhaben mit. „Die Reform ist richtig und notwendig“, sagte CDU-Baupolitiker Jan-Marco Luczak dem Handelsblatt. „Der Bund kann und soll mit der Bima seiner Vorbildfunktion gerecht werden, die energetische Qualität von Gebäuden zu verbessern und auch selbst zur Bewältigung der Herausforderungen beim Wohnungsneubau beizutragen“, sagte er weiter.
Opposition kritisiert die Zersplitterung von Verantwortung
Allerdings bleibt ein Wermutstropfen: Er hätte sich gewünscht, „dass die Konzentration der Zuständigkeiten unter dem Dach des Bauministeriums erfolgt wäre“, so Luczak. Das Haus von Bundesbauministerin Klara Geywitz leide ohnehin an einem Mangel an formalen Zuständigkeiten, sagte Luczak weiter. Tatsächlich hatte Geywitz erst am Mittwoch im Parlament mehrfach darauf hingewiesen, dass sie für den Bestand von Gebäuden nicht zuständig sei, sondern das Bundeswirtschaftsministerium.
Luczak sieht eine solche Zersplitterung von Verantwortung kritisch. „Der Bauministerin fehlt es an politischem Gewicht, jetzt verordnet sie sich quasi selbst noch eine Diät. Das ist schwer nachzuvollziehen.“
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Dem Bauministerium verbleibt indes die Rechtsaufsicht über das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR). Wie die Bima soll auch das BBR eigenständiger werden. Das BBR ist zuständig für Bauten für die Verfassungsorgane und oberste Bundesbehörden in Berlin, Bonn und im Ausland, zudem für Kultur- und Forschungseinrichtungen.
Die CDU-Bundestagsabgeordnete Mechthild Heil kritisierte, es sei bislang zu wenig definiert, wie die angestrebte Verkürzung der Verfahrensdauer um ein Drittel konkret erreicht werden solle. „Es wird sich in Zukunft zeigen, ob das nicht zu kurz gesprungen ist und weitere Reformen notwendig werden.“
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