Dec 17, 2022
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Wohnungsmarkt: Länder fordern Preisdämpfung bei Indexmieten

Written by Dietmar Neuerer


Immobilien in München

München gehört zu den Städten, in denen ein signifikanter Anteil der Mietverträge auf dem Inflationsindex beruht.



(Foto: dpa)

Berlin Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bezahlbare Mieten trotz hoher Inflation zu ermöglichen. Das hat die Länderkammer in ihrer Sitzung am Freitag beschlossen. Grundlage des Beschlusses ist ein Antrag der bayerischen Landesregierung.

Gemeinden sollen demnach Mietspiegel-Anpassungen künftig unabhängig vom Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts vornehmen dürfen und stattdessen einen Mietpreisindex verwenden, der das derzeit deutlich unter der Inflation liegende Preiswachstum bei den Mieten abbildet.

Bei einer Indexmiete ist vertraglich vereinbart, dass sich die Kaltmiete erhöht, wenn die Verbraucherpreise steigen – bislang können die Mieten entsprechend dem Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung angehoben werden. Im November betrug dieser vor allem wegen der stark gestiegenen Energiepreise 10,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Rasche Entspannung ist nicht in Sicht.

Nach der aktuellen Rechtslage müssen qualifizierte Mietspiegel alle zwei Jahren angepasst werden – entweder durch eine neue Datenerhebung oder anhand des Verbraucherpreisindex. Die Gemeinden nutzen meist die Indexanpassung, weil sie deutlich einfacher und kostengünstiger ist.

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Das Problem: Durch die aktuell hohe Inflation führt eine Indexanpassung zu heftigen Mietsprüngen. So hätte sich etwa für einen im Juli 2020 erstellten Mietspiegel bei einer Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex im Juli dieses Jahres bereits eine Steigerung von 11,6 Prozent ergeben. Hierdurch würden Mieterinnen und Mieter noch weiter belastet – zusätzlich zu den ohnehin hohen Energie- und Heizkosten, warnte der Bundesrat.

SPD ruft Justizminister Buschmann zum Handeln auf

Zudem weisen die Länder auf das Problem hin, dass Indexmietverträge, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt sind, Mieterinnen und Mieter doppelt belasten: Zusätzlich zu den stark erhöhten Betriebskosten müssen die Betroffenen mit deutlichen Mieterhöhungen entsprechend der extremen Inflationsrate rechnen. Diese steige wiederum zu einem wesentlichen Teil durch den Energiekostenanstieg.

Mit der jetzt beschlossenen Bundesratsinitiative wird nun die Bundesregierung aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, die die Erhöhung von Indexmieten dämpft. Die Justizministerkonferenz hatte bereits im Juni dieses Jahres beschlossen, dass Mieterinnen und Mieter mit Indexverträgen entlastet werden sollen.

>> Lesen Sie auch: Indexmieten – Das sollten Mieter und Vermieter jetzt wissen

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat aber bislang nichts unternommen. Auch Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ist bisher untätig geblieben. Sie hatte im Mai lediglich angekündigt, sie wollen prüfen, wie Wohnungsmieter mit Indexmietverträgen vor übermäßiger Belastung geschützt werden können. Sie sei „kein Fan von Indexmieten“, sagte sie seinerzeit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die SPD-Rechtspolitikerin Zanda Martens plädierte dafür, den Mietpreisindex zu deckeln oder statt an die Inflation, an die Nettokaltmieten zu koppeln. „Ich erwarte von Bundesjustizminister Buschmann, dass er den Beschluss des Bundesrates zum Anlass nimmt, schnell gesetzgeberisch tätig zu werden“, sagte die Bundestagsabgeordnete. „In der aktuellen Krisensituation ist es das Mindeste, die Menschen in unserem Land vor explodierenden Mieten oder schlimmstenfalls einer Kündigung zu schützen.“

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Mieterbund fordert Verbot von Indexmieten in Neuverträgen

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht ebenfalls dringenden Handlungsbedarf. Mieterinnen und Mieter hätten in diesem Jahr teilweise Mieterhöhungen von 30 bis 40 Prozent erhalten, was viele finanziell überfordere. Notwendig sei daher ein Verbot von Indexmieten bei Neuverträgen, sagte die Bundesdirektorin des Verbands, Melanie Weber-Moritz.

Zudem forderte sie die Einführung einer Kappungsgrenze für Bestandsmieter mit Indexmietverträgen. Diese dürfe maximal so hoch sein, wie die von der Ampelkoalition vereinbarten elf Prozent bei Nicht-Indexmietverträgen in drei Jahren.

Nach üblichen Mietverträgen darf die Miete derzeit höchstens um 20 Prozent in drei Jahren steigen, in Städten mit Wohnungsmangel um 15 Prozent. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag vereinbart, diesen Wert auf elf Prozent zu senken.

Mehr: Das Comeback des Indexmietvertrags: Vermieter wollen höhere Renditen



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Politik

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