Dec 21, 2022
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Inklusion: Abgabe erhöht: Das sollen Betriebe ohne Mitarbeiter mit schwerer Behinderung zukünftig zahlen

Written by pinmin


Menschen mit Behinderung

n einem Arbeitsplatz für Motorklemmen ist ein Mitarbeiter im Rollstuhl mit Montagearbeiten beschäftigt.



(Foto: dpa)

Berlin Arbeitgeber mit mindestens 60 Arbeitsplätzen ohne einen einzigen Menschen mit schwerer Behinderung in der Belegschaft sollen künftig eine höhere Abgabe zum Ausgleich zahlen müssen.

Für diese Arbeitgeber gilt zukünftig, dass sie pro nicht besetztem entsprechendem Arbeitsplatz 720 Euro monatlich zahlen müssen. Die sogenannte Ausgleichsabgabe beträgt derzeit höchstens 360 Euro.

Für kleinere Unternehmen gibt es Sonderregelungen. Außerdem sieht das Gesetz weitere Regelungen vor, unter anderem zur Beschleunigung von Bewilligungsverfahren in den Integrationsämtern.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der das Gesetz vorgelegt hat, sagte laut einer Mitteilung: „Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich qualifiziert und hochgradig motiviert.“ Trotzdem sei die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung mehr als anderthalb Mal so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote.

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Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, begrüßte den Gesetzesentwurf, der nun das parlamentarische Verfahren durchläuft. „Es ist schlichtweg nicht akzeptabel, dass ein Viertel aller beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber keinen einzigen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt“, sagte Dusel.

Allerdings sei in dem Gesetzentwurf auch noch deutlich Luft nach oben. So sollten bestimmte Vorschriften für Bußgelder für Arbeitgeber aufgehoben werden, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, kritisierte Dusel. „Welchen Sinn hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung ohne Sanktionsmöglichkeiten?“

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