Jan 3, 2023
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Industrietransformation: Streit um Klimaschutzverträge: Deshalb sieht sich der Mittelstand benachteiligt

Written by Klaus Stratmann


Arbeiter an Behälter mit flüssigem Eisen

Klimaschutzverträge dienen dem Zweck, die Transformation zu Klimaneutralität – beispielsweise in der Stahlindustrie – zu ermöglichen.


(Foto: imago images/imagebroker)

Duisburg Industrieunternehmen mit großem CO2-Fußabdruck stehen vor enormen Herausforderungen. Sie müssen ihre Prozesse klimaneutral gestalten und sind dabei auf die Hilfe des Staates angewiesen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat zwar massive Unterstützung in Aussicht gestellt. Allerdings wird der Kreis der Anspruchsberechtigten zunächst sehr klein sein, im Fokus steht die Stahlindustrie.

Das löst nun Kritik aus, zum Beispiel beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK): „Die Förderung darf nicht wie leider bislang geplant nur auf einige Industriezweige und Großprozesse beschränkt sein. Wer klimaneutrale Verfahren fördern will, muss auch die mittelständischen Unternehmen im Blick haben“, sagte Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des DIHK, dem Handelsblatt. Denn gerade sie seien in Deutschland wichtige Treiber auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Ende vergangenen Jahres waren Habecks Pläne publik geworden. Sie schlagen sich nieder im Entwurf einer „Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge“. Adressaten sind „emissionsintensive Industriesektoren“.

Dazu zählen etwa Stahl und Zement. In dem Entwurf heißt es, klimafreundliche Produktion sei häufig noch so kostenintensiv, „dass Unternehmen auf diese nicht umstellen können, weil sie andernfalls einen zu großen Kostennachteil im Wettbewerb hätten“.

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An diesem Punkt sollen künftig die Klimaschutzverträge ansetzen, die zwischen der öffentlichen Hand und einzelnen Unternehmen geschlossen werden. Das Prinzip: Auf Basis dieser Verträge werden Mehrkosten von Unternehmen aus energieintensiven Industriebranchen ausgeglichen, die den Konzernen dadurch entstehen, dass sie im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen klimafreundlichere Alternativen errichten und betreiben.

Verträge sollen schon Anfang 2023 geschlossen werden

Die Klimaschutzverträge sollen eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Das Ministerium will „einen zweistelligen Milliardenbetrag für Klimaschutzverträge zur Verfügung stellen, damit die energieintensive Industrie klimafreundlich produzieren kann“. Noch Anfang 2023 sollen die ersten Verträge geschlossen werden.

>> Lesen Sie hier: Unter Dekarbonisierungsdruck: Die Stahlindustrie muss rasch klimaneutral werden

In den Augen von DIHK-Geschäftsführer Dercks sind die Klimaschutzverträge zwar ein „grundsätzlich gutes Instrument“, um klimafreundliche Produktionsverfahren voranzubringen. Die Verträge müssten aber „in der Breite der Wirtschaft wirken können“.

Hinter der Beschränkung des Adressatenkreises steht die Überlegung, dass man in einem ersten Schritt mit wenigen Vertragspartnern große CO2-Reduktionen bewirken will. So steht beispielsweise allein die Stahlindustrie in Deutschland für 30 Prozent der CO2-Emissionen der Industrie und für sechs Prozent der gesamten CO2-Emissionen.

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In einer Stellungnahme des DIHK zum Entwurf der Förderrichtlinie heißt es nun, die Klimaschutzverträge sollten auf weitere Tätigkeiten ausgeweitet werden, etwa auf den Fahrzeugbau.

Grundsätzlich sollten die Verträge allen Unternehmen zur Verfügung stehen, „wenn diese innovative, kostenintensive Produktionstechnologien einsetzen und ohne Förderung auf dem europäischen oder internationalen Markt keine Chancen gegenüber emissionsintensiven marktgängigen Technologien haben“.

Experten: Förderung sollte allen Unternehmen zugänglich sein

Fachleute wie Frank Peter, Direktor Industrie beim Thinktank Agora Energiewende, sehen das ebenso. „Klimaschutzverträge sind ein Transformationsinstrument. Daher sollten sie allen Unternehmen offenstehen, die Mehrkosten durch die Umstellung ihrer Produktionsprozesse auf langfristig klimaneutrale Techniken zu tragen haben.“ Der Thinktank beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema Differenzverträge.

Ein weiterer Punkt gehört nach Überzeugung des DIHK auf den Prüfstand: die geplante Laufzeit der Verträge von 15 Jahren. Dieser lange Förderzeitraum könne schnell zu einer Hürde werden: „Denn er legt die Unternehmen für diese Zeit auf eine Technologie fest – mehr Flexibilität oder eine Öffnungsklausel wären hier gut“, sagte Dercks.

Auch hier erhält der DIHK Unterstützung von Agora Energiewende: „Es braucht Flexibilität bei den Laufzeiten der Klimaschutzverträge. Kurze Förderzeiträume ermöglichen es, technische Neuerungen schneller zu adaptieren, und schaffen Optionen, alternative Vermarktungswege zu erschließen“, sagte Peter.

Mehr: Endspiel um die deutsche Industrie – drei Szenarien für die Zukunft



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Politik

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