Jan 6, 2023
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Einwanderungsreform: Gesetzentwurf vorgelegt: Bundesregierung hofft auf 50.000 zusätzliche Arbeitskräfte aus dem Ausland pro Jahr

Written by Dietmar Neuerer


Berlin Die Bundesregierung hofft, mit der geplanten Reform des Einwanderungsrechts jährlich 50.000 ausländische Arbeitskräfte zusätzlich anzuziehen. Dies geht aus dem gemeinsam vom Innen- und vom Arbeitsministerium vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hervor, der jetzt in die Ressortabstimmung gegeben wurde.

Er liegt dem Handelsblatt ebenso vor wie der Entwurf einer ergänzenden Verordnung, mit der unter anderem die sogenannte Westbalkanregelung entfristet wird.

Geplant ist unter anderem, dass eine anerkannte Fachkraft in Deutschland künftig grundsätzlich in jedem nicht reglementierten Beruf arbeiten darf. Beispielsweise könnte ein gelernter Schreiner aus Spanien hierzulande also auch im Vertrieb arbeiten.

Für Interessenten, die mit der sogenannten Blauen Karte EU zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen, wird die Höhe der erforderlichen Mindestgehaltsschwellen abgesenkt. Das gilt auch für IT-Spezialisten, für sie werden zudem die Anforderungen an die Sprachkenntnisse verringert.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Einwanderung

Erstmals führt die Regierung mit der Neuregelung ein Punktesystem für beruflich oder akademisch gebildete Ausländer ein, die sich in Deutschland um Arbeit bemühen wollen, ohne schon einen Vertrag in der Tasche zu haben. Sind mindestens sechs Punkte erreicht, kann diesen Ausländern die sogenannte Chancenkarte ausgestellt werden, die zunächst bis zu ein Jahr gilt und Probebeschäftigungen erlaubt. Falls erforderlich, kann das Innenministerium per Verordnung die Zahl der Chancenkarten begrenzen.

Nach dem Entwurf soll es vier Punkte geben, wenn die berufliche Qualifikation schon weitgehend einem in Deutschland anerkannten Abschluss entspricht und nur Anpassungsqualifizierungen erforderlich sind.

Jeweils drei Punkte gibt es bei guten Sprachkenntnissen oder mindestens dreijähriger Berufserfahrung, zwei Punkte bei ausreichenden Deutschkenntnissen, mindestens zweijähriger Berufserfahrung oder wenn der Bewerber nicht älter als 35 Jahre ist.

Einen Punkt erhält, wer sich schon mindestens sechs Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat, nicht älter als 40 Jahre ist oder eine Person findet, die bei der Eingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft hilft.

Westbalkanregelung wird entfristet

Wie angekündigt will die Bundesregierung außerdem die sogenannte Westbalkanregelung entfristen. Sie war ursprünglich eingeführt worden, um das Asylverfahren zu entlasten.

Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, der Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien können seit 2016 auch ohne Nachweis einer formalen Qualifikation zum Arbeiten nach Deutschland kommen, wenn sie ein entsprechendes Jobangebot haben.

Die bereits verlängerte Regelung sollte ursprünglich Ende dieses Jahres auslaufen, wird aber nun – auch auf Druck der Wirtschaft – entfristet. Zudem steigt das jährliche Kontingent von 25.000 Personen auf 50.000 Personen.

Die geplante Neuregelung der Fachkräfteeinwanderung zielt auf Ausländer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, weil EU-Bürger sich im Rahmen der Freizügigkeit in Deutschland um Arbeit bemühen können.

Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lebten Ende 2021 in Deutschland 380.000 Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit hatten. Das waren rund 35.000 Personen mehr als ein Jahr zuvor.

>> Lesen Sie hier den Gastkommentar von BA-Vorständin Vanessa Ahuja: Sechs Punkte, die das neue Einwanderungsgesetz beinhalten sollte

Erstmals erhielten 2021 rund 85.000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Rund 30 Prozent davon entfielen auf die sogenannte Blaue Karte EU, die sich an hochqualifizierte Akademiker richtet.

Nach Staatsangehörigkeiten lag bei der Erwerbsmigration Indien mit einem Anteil von 12,2 Prozent vorn, gefolgt von den USA (7,1 Prozent) und der Türkei (6,6 Prozent).

Zwar hatte auch schon die Große Koalition ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Allerdings liegen nach Einschätzung vieler Migrationsexperten die Hürden bei dem im März 2020 in Kraft getretenen Gesetz immer noch zu hoch.

Das sieht auch die Ampelregierung so: „Obwohl die erleichterten Regelungen zur Erwerbsmigration angenommen werden, hat sich gezeigt, dass eine bedarfsgerecht steigende Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften zusätzlicher Anstrengungen bedarf, einschließlich weiterer gesetzlicher Erleichterungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt“, heißt es nun im Referentenentwurf für die geplante Neuregelung.

Mehr: Die Einwanderungsillusion – warum uns mehr Zuwanderung nicht vor dem Arbeitskräftemangel bewahren wird.



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Politik

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