Berlin Die Forderung des ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenski nach einem Sondertribunal für den russischen Krieg gegen sein Land hat unter deutschen Völkerrechtlern eine lebhafte Debatte ausgelöst. Einzelne Abgeordnete aus dem Bundestag und dem Europaparlament unterstützen das Vorhaben.
Die Bundesregierung selbst aber reagiert bei diesem Thema zurückhaltend und hat sich noch nicht klar entschieden. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte kürzlich erklärt, in der Ukraine seien 45.000 Fälle von Kriegsverbrechen dokumentiert.
Im Grundsatz ist nicht nur die Ukraine der Meinung, dass Russlands Kriegsverbrechen bestraft werden müssen. Auch die westlichen Verbündeten sehen das so. Die Frage ist nur: Wie?
Ende November hatte sich Selenski dafür ausgesprochen, ein Sondertribunal einzusetzen – ähnlich dem Nürnberger Tribunal, das nach dem Zweiten Weltkrieg Nationalsozialisten für ihre Kriegsverbrechen verurteilt hatte. Die Instrumente des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) seien gegen Wladimir Putin und seine Helfer nicht ausreichend, argumentierte der ukrainische Präsident.
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