Am Dienstag wurde vor dem Bundesfinanzhof über die Zukunft des Soli verhandelt. Ende Januar soll eine Entscheidung folgen.
Berlin Wieder einmal soll die Justiz ein steuerpolitisches Problem lösen, weil die Politik dazu nicht in der Lage ist. Am Dienstag verhandelte der Bundesfinanzhof über die Frage, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. In einem Musterprozess des Steuerzahlerbundes wehrt sich ein Ehepaar dagegen, die Abgabe weiter zahlen zu müssen, obwohl der Solidarpakt II Ende 2019 ausgelaufen ist.
Letztlich wird wohl das Bundesverfassungsgericht diese Frage beantworten müssen. Karlsruhe hat in den vergangenen Jahren immer wieder als Reparaturbetrieb der Steuerpolitik gedient – sei es bei der Brennelementesteuer, der Erbschaftsteuer oder der Grundsteuer. Ob sich das beim Soli wiederholt? Die Chancen der Kläger beurteilen Verfassungsrechtler unterschiedlich.
Verdient hätte die Politik einen solchen richterlichen Rüffel auf jeden Fall. Auch der Bundesfinanzminister mag die aktuelle Regelung nicht vor Gericht verteidigen. Politisch ist es verständlich. Die Liberalen konnten in den Koalitionsverhandlungen der Ampel ihren Wunsch nach einer vollständigen Abschaffung des Solis nicht durchsetzen. Nun hoffen sie, dass die Richter die Arbeit übernehmen. Das Signal, dass ein Finanzminister nicht auf die Rechtmäßigkeit eines Steuergesetzes pochen will, ist trotzdem bezeichnend.
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Beim Solidaritätszuschlag zeigt sich erneut die Reformunfähigkeit in der Steuerpolitik. Die Abschaffung ist überfällig. Einst zur Finanzierung der Kosten des Irakkriegs, dann für den Aufbau Ost eingeführt, ist seine Begründung längst obsolet. Und eigentlich hatte die Bundesregierung auch schon längst ein Einsehen, weshalb sie den Soli ab 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler abschaffte.
Dieser Kompromiss der Großen Koalition hat den Soli aber noch zweifelhafter gemacht. Nun wird er als eine verkappte Reichensteuer für Spitzenverdiener und Unternehmen weitergeführt. Man kann durchaus nachvollziehen, dass die SPD mit einer Entlastung für diese Gruppe Schwierigkeiten hat. Doch dann wäre die saubere Lösung eine Integration in den Einkommensteuertarif.
Doch auf einen solchen Schritt konnten sich weder die Große Koalition noch das Ampelbündnis einigen. Und so herrscht seit langer Zeit steuerpolitischer Stillstand, obwohl eine grundlegende Reform des Steuertarifs, die schwerpunktmäßig untere und mittlere Einkommen entlastet, überfällig ist. Aber vielleicht muss der Anstoß dazu mit einem Soli-Urteil doch aus Karlsruhe kommen.
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