Berlin Bund und Länder haben sich nach einem Jahr Streit im Grundsatz darauf verständigt, wie sie in Zukunft den Ausbau des Glasfasernetzes in unwirtschaftlichen Regionen fördern wollen. Dem Handelsblatt liegt ein entsprechendes Eckpunktepapier vor, das beide Seiten in der kommenden Woche abschließend beraten wollen.
Das neue Programm soll womöglich im April starten, wie es hieß. Dazu will der Bund die drei Milliarden Euro unter den Ländern aufteilen – allerdings nicht nach dem üblichen Königsteiner Schlüssel, der sich am Steueraufkommen und der Einwohnerzahl der Bundesländer orientiert.
Vielmehr hat der Bund via Breitbandatlas ermittelt, wie viele Haushalte noch keinen Glasfaseranschluss haben und sich zugleich in einem Gebiet befinden, in dem sich der Ausbau nicht rechnet. Insgesamt betrifft dies demnach fast zehn Millionen Haushalte. Davon liegen zwei Millionen Haushalte in Bayern. Mehr als eine Million sind es jeweils in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg.
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Die Kommunen dieser Bundesländer können entsprechend mit den meisten Bundesmitteln rechnen. Schlusslicht unter den Flächenländern wird Mecklenburg-Vorpommern sein. Grundsätzlich soll jedes Bundesland 100 Millionen Euro erhalten, um damit den Glasfaserausbau in unwirtschaftlichen Gebieten zu unterstützen. Bei rund 92 Prozent der Haushalte lohnt es sich laut Bundesdigitalministerium privatwirtschaftlich auszubauen.
Mehr als eine Milliarde Euro für drei Bundesländer
Für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg werden je 50 Millionen Euro reserviert. Dort rechnet sich der Ausbau in der Regel auch ohne staatliche Hilfen. Darüber hinaus wird der neue Verteilschlüssel greifen, nach dem Bayern 450 Millionen Euro erhält, Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro und Baden-Württemberg 320 Millionen Euro.
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Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) begrüßte die grundsätzliche Einigung mit dem Bund und verwies darauf, dass Bayern selbst bereits mehr als zwei Milliarden Euro in den Glasfaserausbau investiert habe. Die Länder befänden sich mit dem Bund „in konstruktiven Gesprächen“, sagte er dem Handelsblatt. „Einige Details sind aber noch nicht abschließend geklärt. Eins ist aber klar: Jetzt ist Geschwindigkeit gefragt.“ Durch den Förderstopp im Oktober sei viel Zeit verloren gegangen.
Auch Alexander Schweitzer, Digitalisierungsminister in Rheinland-Pfalz, begrüßte die Fortschritte. Die Eckpunkte seien „eine solide Grundlage für eine zielgerichtete Breitbandförderung, die die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt“, sagte er dem Handelsblatt. Es gebe aber „noch offene Fragen, die wir im Dialog mit dem Bund nun weiter diskutieren werden“. Rheinland-Pfalz soll in diesem Jahr 210 Millionen Euro erhalten.
Zu den Fragen, die Bund und Länder in der kommenden Woche klären wollen, gehören die Instrumente, mit denen der Bund künftig Projekte priorisieren will. So sollen Zusagen der Unternehmen bei Markterkundungsverfahren nicht mehr verbindlich sein, sofern „das betroffene Fördergebiet für einen Privatausbau hoch attraktiv ist“.
Zugleich sollen die Kommunen verhindern, dass ein Privatunternehmen nach einem geförderten Ausbau doch noch eigene Glasfaserkabel verlegen. Digitalisierungsminister Schweitzer forderte die Unternehmen zu mehr Transparenz auf, „etwa bei der Bereitstellung von Daten oder mit Blick auf konkrete Ausbauzusagen“.
Die Unternehmen indes mahnen, Markterkundungsverfahren „zunächst auf Kommunen zu fokussieren, in denen es noch einen hohen Anteil von Haushalten mit besonders schlechter Internetversorgung gibt oder Fördermittel dafür eingesetzt werden sollen, einen geplanten eigenwirtschaftlichen Glasfaserausausbau im Sinne einer flächendeckenden Versorgung zu ergänzen“, wie Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) auf Nachfrage erklärte.
Kommunen mit schlechter Internetversorgung sollen Vorzug bekommen
Die neue Förderstrategie sieht ebenso vor, dass die Kommunen „Branchendialoge“ durchführen, privatwirtschaftliche Potenziale ausloten und etwa auf alternative Verlegemethoden hinweisen. Auch sollen grundsätzlich „alle Kommunen“ einen Antrag auf Fördergeld beim Bund stellen können.
Anträge von Kommunen mit schlechter Internetversorgung von weniger als 50 Megabit in der Sekunde „werden sofort bewilligt“. Erst danach sollen andere Kommunen sich um die Länderbudgets bewerben dürfen. Diese sogenannte „fast lane“ halten die Länder indes für wenig praxistauglich.
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Ursprünglich hatte die Ampelkoalition geplant, die neue Förderung für die 16 Bundesländer auf allenfalls eine Milliarde Euro zu deckeln. Damit sollte verhindert werden, dass der privatwirtschaftliche Ausbau weiter verdrängt wird. Dies geschieht derzeit, da es kaum noch freie Kapazitäten auf dem Baumarkt gibt, um Glasfaserkabel zu verlegen. Schreiben zu viele Kommunen Projekte aus, sorgt dies für weitere Knappheiten.
Zum anderen müssen die Unternehmen auch bundesweit bei geplanten Ausschreibungen darauf achten, ob sie in den Gegenden nicht ohnehin vorhatten, auf eigene Rechnung zu bauen, und dies entsprechend verbindlich anmelden. Diese sogenannten Markterkundungsverfahren der öffentlichen Hand binden Kapazitäten. Seit diesem Jahr kann der Staat zudem überall dort fördern, wo sich kein Privater für den Ausbau findet. Zuvor war dies nur bedingt möglich.
<< Den vollständigen Artikel: Gigabitförderung: Glasfaserausbau: Bayern kassiert am meisten Fördergeld vom Bund >> hier vollständig lesen auf www.handelsblatt.com.