Jan 21, 2023
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: Bundesregierung lässt Zeitplan für Digitalisierung der Verwaltung offen

Written by Dietmar Neuerer


Behördenzimmer

Bis Ende 2022 hatten die Ländern Zeit, alle 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und online anzubieten.



(Foto: dpa)

Berlin Das Bundesinnenministerium von Ressortchefin Nancy Faeser (SPD) zieht Konsequenzen aus der bisher schleppenden Behörden-Digitalisierung in Deutschland. Nachdem Bund und Länder ihr selbst gestecktes Ziel verfehlt haben, bis Ende letzten Jahres Hunderte Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren, soll es nun keinen Zeitplan mehr für die Bereitstellung eines digitalen Angebots für Bürger und Unternehmen geben.

Das geht aus einem dem Handelsblatt vorliegenden Gesetzentwurf hervor, mit dem das bisher geltende Onlinezugangsgesetz (OZG) entsprechend geändert werden soll. Eine „Nachfrist“ für die unterbliebene Umsetzung des OZG „wird ausdrücklich nicht bestimmt“, heißt es in dem Entwurf, der jetzt in die Ressortabstimmung gegeben wurde.

„Die Bereitstellung eines elektronischen Zugangs zu Verwaltungsleistungen stellt eine Daueraufgabe für Bund und Länder, einschließlich der Kommunen dar.“ Eine nochmalige Frist würde diese Aussage konterkarieren.

Für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung waren eigentlich fünf Jahre vorgesehen. Dazu sollte das OZG dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen wurde. Es gab den Ländern Zeit, bis Ende 2022 alle 575 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und online anzubieten. Um den Prozess nun voranzutreiben, soll das OZG-Folgegesetz Abhilfe schaffen.

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Laut dem Gesetzentwurf sollen digitale Behördengänge erheblich vereinfacht werden. Bisher boten der Bund und die Länder jeweils eigene digitale Bürgerkonten an, über die Verwaltungsdienstleistungen wie die Beantragung von Ausweisdokumenten oder das Einholen von Baugenehmigungen abgewickelt werden konnten. Künftig sollen die landeseigenen Entwicklungen durch ein zentrales Bürgerkonto ersetzt werden, das der Bund bereitstellt.

Digitalisierung: Bisher keine „Entlastungswirkung“ in den Kommunen erkennbar

Bei der Umsetzung kommt den Ländern eine entscheidende Rolle zu. Laut dem Gesetzentwurf sind sie „verpflichtet, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Anbindung ihrer Kommunen an den Portalverbund sicherzustellen“.

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Begründet wird dies damit, dass die Verwaltungsdigitalisierung insbesondere in den Kommunen eine „Entlastungswirkung“ entfalten solle. „Bisher jedoch ist dies auf der kommunalen Ebene jedoch noch nicht zu verzeichnen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Über die neuen Nutzerkonten soll auch mit der jeweiligen Behörde kommuniziert werden können. Ermöglicht werden soll etwa, dass die Angaben zu gestellten Anträgen nach Antragsstellung korrigiert oder ergänzt werden können. Auch Nachfragen zum Verfahrensstand sollen möglich sein. Umgekehrt sollen auch Behörden Nachfragen über das Nutzerkonto an den Nutzer stellen können.

Die Regierung strebt mit dem OZG-Folgegesetz nun auch an, dass bereits im E-Government-Gesetz des Bundes angelegte das „Once only“-Prinzip umzusetzen. Gemeint ist damit die Regel, dass Bürger und Unternehmen den Behörden ihre Daten nur einmal mitteilen müssen. Bisher standen dem Prinzip datenschutzrechtliche Vorbehalte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entgegen.

Verwaltungsdigitalisierung: Ursprüngliche Herangehensweise hat sich als „als nicht realistisch“ herausgestellt

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf glaubt das Innenministerium, eine rechtssichere Lösung gefunden zu haben. Bürger und Unternehmen sollen demnach die Wahl haben, ob sie bestimmte Daten entweder selbst digital bei der Behörde einreichen oder einen „behördenseitigen, elektronischen Nachweisabruf“ veranlassen.

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„Diese Wahlmöglichkeit greift nur, wenn der jeweilige Nachweis elektronisch vorliegt und ohne zeitlichen Verzug, das heißt innerhalb kürzester Zeit, automatisiert abgerufen werden kann“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Das Innenministerium zieht in dem 50 Seiten starken Dokument zugleich eine durchwachsene Bilanz des bisher Erreichten. Es gebe zwar „erkennbare Erfolge“ bei der Verwaltungsdigitalisierung. Zugleich blieben jedoch der Digitalisierungsgrad und die Zufriedenheit mit der Verwaltung hinter den Erwartungen der Bevölkerung und der Wirtschaft zurück. „Die ursprüngliche Herangehensweise, dass Bund und Länder jeweils eigenständig ihre Anforderungskataloge umsetzen, hat sich als nicht realistisch herausgestellt.“

Selbst der im vergangenen Jahr unternommene Versuch, nachzusteuern, half nicht. Ein im vergangenen Mai beschlossener sogenannter Booster, der eigentlich dafür sorgen sollte, dass 35 besonders wichtige Leistungen rasch flächendeckend online zur Verfügung stehen, löste das Problem der schleppenden Digitalisierung nicht.

Mehr: Regierungsberaterin: „Wir müssen uns mit einer minimalen Verwaltungsdigitalisierung abfinden“



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Politik

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