Berlin Der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk (CDU), hat das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur wegen der weiter steigenden Energiepreise zum Handeln aufgefordert. „Die entsprechenden zuständigen Institutionen sind auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher dazu angehalten, die jüngsten Preiserhöhungen zu prüfen“, sagte Hauk dem Handelsblatt.
Der CDU-Politiker begründete seine Forderung damit, dass die Endkunden weiter mit steigenden Gaspreisen konfrontiert seien, obwohl durch die Flüssiggas-Lieferungen Bewegung in den Gasmarkt gekommen sei. Zudem sei der Gaspreis an der Börse zuletzt „deutlich gesunken“. „Diese gesunkenen Preise im Gasbereich müssen zeitnah auch von den Energieversorgern an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden“, mahnte Hauk.
Der Minister reagiert damit auf Hinweise des Verbrauchzentrale Bundesverbands (VZBV). Der Leiter des Teams Energie und Bauen beim VZBV, Thomas Engelke, hatte kürzlich erklärt, dass viele Versorger zum Jahreswechsel ihre Tarife noch einmal deutlich erhöht hätten. Auch er betont die deutlich gefallenen Preise an den Gas- und Strombörsen seit September.
Während diese Entwicklung bei Neuverträgen mit Verbrauchern durchaus berücksichtigt werde, stiegen die Preise für Bestandskunden leider weiter, sagte Engelke der „Rheinischen Post“. Daher sei eine Überprüfung durch das Bundeskartellamt nötig.
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Deutschlands größter Energieversorger Eon beispielsweise verdoppelt zum März die Preise bei den Tarifen „Strom stabil“ und „Eon Strom“ auf rund 50 Cent pro Kilowattstunde. Auch viele Stadtwerke erhöhen ihre Preise. In Leipzig und München etwa steigen die Grundversorgungstarife für Strom ab diesem Monat um fast 150 Prozent. In Leipzig kostet eine Kilowattstunde jetzt 52,12 Cent, in München sogar 61,89 Cent.
„Die schwarzen Schafe bei den Energiediscountern an die kurze Leine nehmen“
Handlungsbedarf sieht auch der Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Udo Sieverding. Sowohl bei Stadtwerken und Regionalversorgern als auch bei Discountern beobachte man, dass in einzelnen Tarifen Mondpreise verlangt würden. „Das Kartellamt muss schleunigst das Missbrauchsverbot der Preisbremsen durchsetzen.“
Die Politik müsse zudem „die schwarzen Schafe bei den Energiediscountern durch schnelleres Eingreifen der Netzagentur an die kurze Leine nehmen“.
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Die Gaspreise werden für die Bürger in Deutschland wohl noch längere Zeit hoch bleiben. „Ich hoffe, dass es gegen Ende 2023 schon besser ist, wenn auch nicht auf dem Niveau von 2021“, sagte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kürzlich der Nachrichtenagentur dpa. „Das Jahr über werden wir höhere Preise noch aushalten müssen.“
Danach werde die Infrastruktur voraussichtlich so weit ausgebaut sein, dass genügend Ersatz für das ausbleibende russische Gas nach Deutschland fließe und sich die Preise von selbst wieder regulierten.
Zuletzt war der Gaspreis an Europas Großhandelsmärkten zwar schon gesunken. Auf die Gasrechnung der Verbraucher hatte das aber noch keine unmittelbaren Auswirkungen, da sich viele Versorger mit langfristigen Verträgen eingedeckt haben. Das Vorkrisenniveau wird ohnehin nicht so schnell wieder erreicht. Im Schnitt bewegten sich die Preise damals zwischen zehn und 25 Euro je Megawattstunde. Aktuell liegen sie immer noch fast viermal so hoch.
„Wer teuer eingekauft hat, der muss die Preise natürlich jetzt auch weitergeben“, sagt VZBV-Chefin Ramona Pop auf dem Handelsblatt Energiegipfel. Verbraucherschützer Sieverding rät dazu, die Versorgerpreise zu vergleichen und notfalls zu wechseln. „Generell stellen wir fest, dass der Wettbewerb der Strom- und Gasanbieter wieder zunimmt“, sagte er. Ein Preisvergleich lohne sich also.
Bei einer Preisanhebung könne der Verbraucher vom sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Unternehme er darüber hinaus nichts weiter, rutsche er automatisch in die Grundversorgung. „Wenn diese günstiger ist als ein Sondertarif, liegt dieses Vorgehen nahe“, so Sieverding.
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