Jan 25, 2023
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Jahreswirtschaftsbericht: Bundesregierung rechnet nur mit minimal mehr Arbeitslosigkeit und stagnierenden Investitionen

Written by Julian Olk


Robert Habeck, Olaf Scholz und Christian Lindner

Die Ampelkoalitionäre erwarten für 2023 keine Rezession mehr.


(Foto: IMAGO/Metodi Popow)

Berlin Die Bundesregierung rechnet in ihrer jüngsten Konjunkturprognose nur mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote. Sie soll 2023 auf 5,4 Prozent steigen. Die Prognose findet sich im Jahreswirtschaftsbericht, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet. Der Bericht liegt dem Handelsblatt vor.

Die Regierung rechnet damit, dass die preisbereinigten Exporte 2023 nur noch um 2,2 Prozent wachsen, die Importe um 1,6 Prozent. Insgesamt erwartet die Bundesregierung 2023 trotzdem keine Rezession in 2023, das Bruttoinlandsprodukt (BIP) soll um 0,2 Prozent wachsen, wie das Handelsblatt und die Nachrichtenagentur Reuters schon vergangene Woche berichtet hatten.

Dennoch ist die konjunkturelle Lage weiterhin schlecht. Das gilt insbesondere für die Entwicklung der Investitionen. Diese sind für die Transformation der Wirtschaft dringend notwendig. Allerdings sorgen die hohen Preise dafür, dass vielmals kein Geld für diese Ausgaben bleibt.

So rechnet die Bundesregierung damit, dass die Investitionen der deutschen Wirtschaft 2023 nicht wachsen. Die preisbereinigten Bruttoanlageinvestitionen sollen laut Jahreswirtschaftsbericht im Vergleich zum Vorjahr stagnieren. Bei den Ausrüstungsinvestitionen erwartet die Regierung eine leichte Steigerung, diese sollen um 3,3 Prozent wachsen, nach 2,5 Prozent im Vorjahr. Um die Investitionen anzukurbeln, schlägt die Bundesregierung im Bericht aber gleich mehrere steuerliche Maßnahmen vor.

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Während der Coronapandemie hatte die Bundesregierung die Möglichkeit zur „degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter“ eingeführt. Die Regelung umfasst nicht nur tragbare oder fahrbare Dinge, sondern den Großteil aller Investitionen – etwa Maschinen oder auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Regierung plant weitere steuerliche Erleichterungen für die Wirtschaft

Bei der degressiven Methode ist der jährliche Abschreibungsbetrag gerade am Anfang deutlich höher als bei der üblichen linearen Abschreibung. Der Vorteil für die Unternehmerin oder den Unternehmer: Sie oder er kann mehr von der Steuer absetzen, die Investition macht das letztlich günstiger.

Erlaubt war die degressive Abschreibung noch bis in das vergangene Jahr, nun ist sie ausgelaufen – erst einmal. Die Grünen um Wirtschaftsminister Robert Habeck haben eigentlich mit der degressiven Abschreibung gefremdelt. Ihr Problem: Die Methode reizt Investitionen in alle Güter gleichermaßen an, also auch in solche, die dem Klima nicht guttun.

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Nun will die Bundesregierung prüfen, die degressive Abschreibung doch noch einmal zu verlängern. Von einer „Brückenlösung“ ist im Jahreswirtschaftsbericht die Rede.

Außerdem bringt die Regierung eine „steuerliche Förderung der Rücklagenbildung“ ins Spiel, um Anreize zu setzen, für zukünftige Krisen vorzusorgen. Die Bundesregierung solle die bestehenden steuerlichen Regelungen zur Rücklagenbildung auf mögliche Anpassungen überprüfen.

Bei den Rücklagen geht es insbesondere um den Aufbau eines Eigenkapitalpuffers, um auf plötzlich einsetzende Zusammenbrüche des Geschäfts wie zu Beginn der Coronapandemie vorbereitet zu sein. Eine Möglichkeit wäre, die Steuerbefreiung bestimmter Rücklagen auszuweiten. „Dies betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Güter und kann auch der Absicherung zukunftsorientierter Investitionen dienen“, heißt es im Jahreswirtschaftsbericht.

Der vereinfachte Verlustrücktrag könnte verlängert werden

Die Verlustverrechnung ermöglicht es Unternehmen, angefallene Gewinne mit früheren oder späteren Verlusten zu verrechnen, um so die Steuerlast zu senken. Wie schon bei den Abschreibungen hatte die Bundesregierung infolge der Coronapandemie die Möglichkeiten dafür ausgeweitet. Das ermöglicht Betrieben insbesondere eine Entlastung, weil sie die Verluste aus der Hochzeit der Pandemie einfacher und länger geltend machen können.

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Im Jahreswirtschaftsbericht findet sich nun der Vorschlag, die Vereinfachung für diesen sogenannten Verlustrücktrag erneut zu verlängern. Bislang ist es bis Ende 2023 möglich, den Rücktrag nicht nur für ein, sondern für zwei Jahre geltend zu machen.

Zudem wurde er von einer Million auf zehn Millionen Euro ausgeweitet. Dem Bericht nach könne darüber hinaus der Verlustvortrag attraktiver ausgestaltet werden, indem seine Begrenzung in der Höhe temporär angehoben wird. Unternehmen können so Verluste später verrechnen lassen.

Mehr: Sandra Detzer ist neue wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen.



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Politik

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