Feb 2, 2023
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Bafa-Förderung: Wie sich mit der Fassadendämmung Hunderttausende Euro sparen lassen

Written by Heike Anger

Berlin In Zeiten rasant steigender Heizkosten dürften viele Hausbesitzer nach Möglichkeiten zum Sparen suchen. Ein möglicher Schritt: die Fassadendämmung. Denn gerade bei älteren Gebäuden geht hier viel Wärme verloren.

Eine gut gedämmte Fassade spart laut Experten bis zu 18 Prozent Energie – und damit bares Geld. Der Staat hilft sogar dabei, eine energieeffiziente „Gebäudehülle“ zu schaffen. So gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Zuschüsse – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Die Behörde fördert verschiedene Umbauten, die ein Gebäude energieeffizienter machen, neben Fassaden zum Beispiel auch moderne Heizanlagen. Allein im vergangenen Jahr bewilligte das Bafa nach eigenen Angaben insgesamt 10,3 Milliarden Euro und zahlte rund 1,3 Milliarden Euro an Fördermitteln aus. Welche Summen in die Fassadendämmung flossen, kann das Amt allerdings nicht im Detail aufschlüsseln. Insgesamt gingen knapp 780.000 Förderanträge ein. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bafa-Förderung.

Das Bafa stellt Mittel für die Dämmung von Außenwänden bereit. Darunter fällt nicht nur das Dämmen an sich, sondern auch alle Arbeiten, die damit zu tun haben. Das Geld fließt also auch für das Abklopfen des alten Putzes, die Erneuerung der Fensterbänke, die Verlängerung des Dachüberstandes oder den Austausch von Glasbausteinen durch Mauerwerk. Gelder fließen dabei für Material sowie für den fachgerechten Bau.

Wie hoch ist die Förderung?

Regulär beträgt der Bafa-Zuschuss 15 Prozent der Gesamtsumme. Christian Handwerk, Referent für energetisches Bauen und Bauphysik von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, rechnet vor: Ein kleines Einfamilienhaus hat rund 100 Quadratmeter Wandfläche. Bei günstigen Preisen von 180 Euro pro Quadratmeter kostet die Fassadendämmung also 18.000 Euro. Davon würde das Bafa 2700 Euro übernehmen.

Dazu kann noch ein Bonus von fünf Prozent kommen, wenn die Dämmung Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, mit dem innerhalb von 15 Jahren verschiedene Gebäudeteile im Rahmen eines Förderprogramms saniert werden. Der Bafa-Fördersatz umfasst also maximal 20 Prozent der Kosten.

Allerdings sind die förderfähigen Kosten gedeckelt – bei maximal 600.000 Euro pro Gebäude und Jahr und 60.000 Euro pro Wohneinheit. „Es können also nur Häuser mit bis zu zehn Wohneinheiten gefördert werden“, erklärt Jürgen Leppig, Vorsitzender des Bundesverbandes Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH). „Damit soll verhindert werden, dass große Wohnungskonzerne die staatlichen Bafa-Gelder abgreifen.“ Das Minimum, das für die Fassadendämmung investiert werden muss, liegt bei 2000 Euro jährlich.

Lohnt sich eine Fassadendämmung wirklich?

„Eindeutig ja“, meint NRW-Verbraucherschützer Handwerk. „Bei der energetischen Sanierung ist die Dämmung eine der lohnenswertesten Maßnahmen.“ Schon nach rund zehn Jahren amortisierten sich demnach die Kosten der Dämmung durch eingesparte Heizenergie – also deutlich schneller als etwa bei einem Heizungstausch. „Es lässt sich also wirklich viel Geld sparen“, betont Handwerk.

Was muss vor einem Förderantrag beachtet werden?

Das Bafa gibt dazu umfangreiche Merkblätter heraus. Wer die Förderung für eine Fassadendämmung beantragen möchte, muss auf jeden Fall einen Energieeffizienz-Experten (EEE) einschalten. Bei der Suche hilft die Deutsche Energie-Agentur (Dena). Der Sachverständige soll den Antragsteller bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung unterstützen. Auch hierfür gibt es extra Fördergelder.

GIH-Vorsitzender Leppig erklärt: „Der Experte ist der technisch verlängerte Arm des Fördergebers.“ Er empfehle auch die bauphysikalisch und wirtschaftlich optimale Lösung.

Auch Verbraucherschützer Handwerk hält es für sinnvoll, mit einem Sachverständigen zu sprechen: „Eine Dämmung sollte fachlich richtig verbaut werden, inklusive des Putzes und der Befestigung beispielsweise. Macht der Bauherr unabsichtlich etwas falsch, wirkt die Dämmung vielleicht nicht richtig, wodurch bares Geld verschenkt würde.“ Entspreche eine Dämmung nicht den Anforderungen der Richtlinien, fließe am Ende kein Fördergeld.

Wie läuft die Antragstellung konkret ab?

  • Der Eigentümer holt schriftliche Angebote von Fachunternehmen ein. Die Kostenvoranschläge sind Basis für den Förderantrag.
  • Der Energieeffizienz-Experte erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB). Dafür erhält er vom Bafa eine TPB-ID, die er an den Antragsteller weiterreicht.
  • Der Eigentümer muss nun alle wichtigen Informationen samt TPB-ID in ein Online-Antragsformular eingeben und elektronisch an das Bafa senden.
  • Billigt das Amt den Antrag, erhält der Eigentümer einen Zuwendungsbescheid mit einer konkreten Fördersumme. Damit sind die Zuschüsse verbindlich für die Dauer von 24 Monaten reserviert.

Was muss beim Antrag dringend beachtet werden?

Vor der Antragstellung dürfen noch keine Aufträge vergeben werden, weil das laut Bafa als „vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt und eine Förderung verhindert“. Erst nach der Antragstellung kann mit der Auftragsvergabe und der Fassadendämmung begonnen werden. Doch auch hier lauern Risiken. Beginnt die Dämmung zwar nach Antragstellung, aber vor Erhalt des Zuwendungsbescheides, „erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden“, stellt das Amt klar.

GIH-Experte Leppig kritisiert: „Bis zur Förderzusage vergehen oft fünf Monate. Die Antragsteller haben kaum Mut, vorher auf eigenes Risiko loszulegen.“ Hier müsse der Staat dringend schneller und transparenter werden. Das Bafa versicherte auf Anfrage, die Abläufe weiter optimieren zu wollen. Auch sei mehr Personal eingesetzt worden.

Welche Standards müssen eingehalten werden?

Die technischen Mindestanforderungen für eine Bafa-Förderung sind höher als jene, die das Gebäudeenergiegesetz vorsieht. Ausschlaggebend ist hier der „U-Wert“, also der Wärmedurchgangskoeffizient, umgangssprachlich auch Wärmedämmwert genannt. Je kleiner der U-Wert ist, desto weniger Wärme geht über die Gebäudehülle verloren. Für eine Bafa-Förderung müssen zum Beispiel die Außenwände bei einer Fassadendämmung einen U-Wert von 0,20 oder kleiner erreichen.

„Viele haben im Kopf, lediglich so viel zu dämmen, dass die Förderrichtlinien erfüllt werden und die einmalige Bezuschussung gesichert ist“, berichtet Energieexperte Handwerk. Klug sei es aber, genau auszurechnen, mit welcher Dämmdicke sich in den nächsten 20 bis 30 Jahren am meisten Geld sparen lässt.

Wie bewerten die Verbraucherschützer die Bafa-Förderung?

„Der bürokratische Aufwand ist relativ hoch“, meint NRW-Verbraucherschützer Handwerk. „Eigentlich müsste es so laufen, dass der Antragsteller lediglich beschreibt, was er vorhat, und dabei nur die Daten seiner Person und der Maßnahme eingeben – wie Gebäudeadresse, Dämmstoffdicke, späterer U-Wert oder Gesamtfläche.“ Das wäre effizienter und würde den Fachpersonen beim Bafa reichen, um die Fördersumme festzulegen, ist Handwerk überzeugt.

An sich seien die Fördersätze aber attraktiv, weil sich die Fassadendämmung so finanziell lohne.

Wie kommt der Eigentümer an sein Geld?

Zunächst muss der Antragsteller in Vorleistung gehen: Er bezahlt die Rechnungen der Bauunternehmen. Das muss unbedingt unbar geschehen. Denn die entsprechenden Belege, zum Beispiel Kontoauszüge, müssen als Zahlungsnachweise vorzeigbar sein.

Dann ist der Energieeffizienz-Experte verpflichtet, einen technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen, der bestätigt, dass die Dämmung die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Dafür erhält der Sachverständige vom Bafa eine TPN-ID. Auch diese ID reicht er an den Eigentümer weiter.

Der muss nun einen Online-Verwendungsnachweis erstellen, also alle Angaben und Unterlagen der Fassadendämmung samt TPN-ID elektronisch an das Bafa senden. Hier herrscht noch Papiergläubigkeit: Das Bafa sendet den Festsetzungsbescheid per Post und zahlt dann den gewährten Zuschuss aus – direkt aufs Konto.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Verwendungsnachweis muss spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums beim Bafa eintreffen. Wird er erst danach eingereicht, „verliert der Antragsteller den Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses“, warnt das Amt.

Was droht bei Missbrauch?

Im vergangenen Jahr hat das Bafa gemeinsam mit der Dena Vor-Ort-Kontrollen gestartet. Dabei sind Vor-Ort-Termine bei Förderempfängern oder die Auswertung des Prüfberichts möglich. Der GIH-Vorsitzende Leppig weist darauf hin, dass Förderbetrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

Welche Alternativen zur Bafa-Förderung gibt es?

Für Fassadendämmung können auch KfW-Förderkredite beantragt werden. Aber Achtung: Für dieselbe Maßnahme darf jeweils nur ein Antrag gestellt werden – entweder bei der KfW oder beim Bafa. Möglich ist auch eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Aber auch hier gilt: entweder Steuerermäßigung oder Bafa-Zuschuss.

NRW-Verbraucherschützer Handwerk gibt noch einen wichtigen Tipp: Es gibt nicht nur die Bundesmittel von der KfW oder vom Bafa, sondern zusätzlich kann oft auch finanzielle Unterstützung auf Länderebene oder sogar von den Kommunen beantragt werden.

Mehr: KfW-Neubauförderung – Das sind die neuen Konditionen.



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