Berlin Es ist ein Urteil, das die Steuer- und Haushaltspolitik der Ampel komplett über den Haufen werfen könnte: An diesem Montag wird Deutschlands oberstes Finanzgericht verkünden, ob der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist.
Sollte der Bundesfinanzhof den Soli als verfassungswidrig erklären, würde der Zuschlag auf die Einkommensteuer vor dem Bundesverfassungsgericht landen – und könnte endgültig kippen. Der Ampel würde dann im schlimmsten Fall ein satter zweistelliger Milliardenbetrag im Bundeshaushalt fehlen. Steuerzahler hingegen könnten mit Steuerrückerstattungen von teils mehreren Tausend Euro rechnen.
Der Soli ist eine ergänzende Abgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er spült im laufenden Jahr rund zwölf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Er wird seit 1995 erhoben, um die Deutsche Einheit zu finanzieren. Die Mittel wurden allerdings nie ausschließlich für den Aufbau Ost verwendet.
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