Berlin Nach fast drei Jahren ist Schluss: Am Donnerstag läuft die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen aus. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, ist das der Fall. Einige Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr bereits abgeschafft.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete den Schritt am Mittwoch mit dem aktuellen Infektionsgeschehen. Die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung einer großen Corona-Winterwelle seien erfolgreich gewesen, schrieb er auf Twitter.
Deshalb könne die Maskenpflicht im Fernverkehr entfallen. Er riet dennoch dazu, weiter Maske zu tragen. „Ich tue es auch“, schrieb er. „Um kein Long Covid zu riskieren und andere zu schützen.“
Auch der Präsident der Gesellschaft für Pneumologie, Torsten Bauer, riet vulnerablen Gruppen, in öffentlichen Verkehrsmitteln weiter eine Maske zu tragen. Es werde zwar mehr Infektionen geben, er erwarte aber nicht, dass das zu einem gesundheitsmedizinischen Problem werde, sagte er im RBB-Inforadio.
„Das ist eine weitere Atemwegserkrankung, wir werden auch in zehn Jahren noch Coronainfekte sehen“, erklärte Bauer. „Allerdings ist die pandemische Situation vorbei.“
Ende der Isolationspflicht
Die Isolationspflicht ist ebenfalls vielerorts aufgehoben. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich nun in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren.
Thüringen und Sachsen ziehen in den kommenden Tagen nach. Mehrere Bundesländer hatten die Isolationspflicht bereits zuvor beendet. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hingegen müssen sich Coronainfizierte vorerst weiterhin für mehrere Tage isolieren.
Maskenpflicht im Gesundheitsbereich gilt weiter
Weiterhin vorgeschrieben sind nach dem bis zum 7. April gültigen Infektionsschutzgesetz allerdings Masken in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Minister Lauterbach möchte an dieser Regel zum Schutz vulnerabler Gruppen derzeit nicht rütteln.
Die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Susanne Johna, hält auch ein früheres Ende der Maßnahme für möglich. „Wenn Ende Februar die Testverordnung ausläuft, sollte auch die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen überprüft werden“, sagte sie dem Handelsblatt. Die Testverordnung gilt bis einschließlich 28. Februar.
„Vor der Pandemie wurden ja auch Schutzmasken in Krankenhäusern getragen, aber begrenzt auf Stationen, wo besonders vulnerable Patienten behandelt werden.“
Dies werde natürlich beibehalten, sagte Johna. Die Krankenhäuser sollten ihre Risikobereiche definieren und dann entscheiden, wo Schutzmasken getragen werden müssen. „In anderen Bereichen ist dann keine durchgängige Maskenpflicht mehr erforderlich.“
In Bayern dürfen zumindest Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen die Maske schon seit Mittwoch abnehmen. Darüber hinaus hatten mehrere Organisationen zuletzt ein Ende der Maskenpflicht im Gesundheitswesen gefordert, darunter die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Deutsche Hausärzteverband. Ähnlich äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Andrew Ullmann.
„Bundesweit wäre es jetzt an der Zeit, alle staatlich verordneten Pandemiemaßnahmen zu beenden“, sagte Ullmann dem Handelsblatt. „Kliniken, Praxen und Pflegeheime könnten, wie in der Vergangenheit, ihre Hygieneregeln wieder selbstständig festlegen und umsetzen.“
Darüber hinaus forderte der FDP-Politiker eine Enquete-Kommission „Pandemie“ im Bundestag, „die sachlich und fachlich fundiert die Aktivitäten der vergangenen Pandemie analysieren und die nächsten Schritte und Aktivitäten aufbereiten sollte“.
Bürgertests laufen aus
Neben der Maskenpflicht im Gesundheitswesen gibt es noch ein reduziertes Angebot an kostenlosen Bürgertests bis zum Ende der Testverordnung. Gratis bleiben bis dahin Schnelltests von Teststellen auch ohne Symptome unter anderem vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen.
Fürs „Freitesten“ nach einer Infektion fiel der Anspruch Mitte Januar weg. Er besteht aber weiter für medizinisches Personal, das sich vor der Arbeitswiederaufnahme testen lassen muss. Auch der PCR-Test ist bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest in den Teststellen kostenlos. Auch der Hausarzt kann bei Symptomen einen PCR-Test auf Kosten der Krankenkassen veranlassen.
Derweil hat Österreich am Mittwoch beschlossen, alle Coronamaßnahmen stufenweise zu beenden. Ab 30. April soll die jetzt noch herrschende Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen auslaufen. Ab 30. Juni sollen alle Sonderbestimmungen enden.
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Sars-CoV-2 sei dann keine meldepflichtige Krankheit mehr. Auch die Restriktionen für positiv getestete Menschen gebe es dann nicht mehr. Aktuell müssen Infizierte zwar nicht in Quarantäne, sind aber zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen und auch im Freien bei engem Kontakt zu anderen Menschen verpflichtet. Sämtliche Corona-Krisenstäbe und Gremien würden aufgelöst, hieß es.
Mit Agenturmaterial
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