Feb 1, 2023
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Steuerreform: Frist abgelaufen: 25 Prozent aller Grundsteuererklärungen fehlen

Written by Martin Greive

Berlin Auch nach Ende der Abgabefrist fehlen noch Millionen Grundsteuererklärungen. Die Quote der bei den Finanzämtern eingegangenen Erklärungen lag bei 74,54 Prozent, wie das Bundesfinanzministerium am Mittwoch mitteilte.

Über die elektronische Steuerplattform „Elster“ wurden demnach bis zum 31. Januar bundesweit 64,72 Prozent der erwarteten Steuererklärungen übermittelt. Zudem reichten Immobilienbesitzer schätzungsweise etwa 9,82 Prozent der Erklärungen auf einem Papiervordruck ein.

Durch die 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Grundsteuer – fast 36 Millionen Grundstücke und Immobilien müssen neu bewertet werden.

Die Grundsteuer bringt jährlich gut 15 Milliarden Euro in die Kassen von Städten und Gemeinden und ist damit die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen.

Wegen des schleppenden Rücklaufs hatten die Finanzminister der Bundesländer die Abgabefrist im Vorjahr bereits um drei Monate verlängert. Statt bis zum 31. Oktober 2022 hatten Steuerzahler nun bis zum 31. Januar 2023 Zeit, ihre Erklärung zu übermitteln.

>> Lesen Sie hier: Zehn tückische Stolperfallen

Bayern verlängerte am Dienstag als einziges Bundesland kurzfristig die Frist nochmals um drei Monate – und zog damit den Ärger der anderen Bundesländer auf sich, die einen „Alleingang“ monierten. 

Finanzämter vorerst noch tolerant

Dass so viele Steuerzahler ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, liegt laut Experten daran, dass das Verfahren kompliziert ist. So müssen sich Immobilienbesitzer die erforderlichen Unterlagen selbst zusammensuchen.

Außerdem gibt es durch die Reform je nach Bundesland teils verschiedene Grundsteuermodelle. Vor allem für diejenigen, die mehrere Grundstücke und Immobilien in unterschiedlichen Bundesländern besitzen, sei die Erklärung recht kompliziert, wird kritisiert.

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Steuerzahler, die die Frist verpassen, müssen vorerst keine Geldstrafen fürchten. Wer seine Steuererklärung in den nächsten Tagen abgibt, was sowohl elektronisch über das Elster-Portal als auch in Papierform weiterhin möglich ist, kann im Regelfall mit einer gewissen Toleranz seines Finanzamts rechnen. Dort stapeln sich ohnehin derzeit die unbearbeiteten Erklärungen.

Wer die Erklärung weiter hinauszögert, wird von seinem Finanzamt durch ein „Erinnerungsschreiben“ zur Abgabe ermahnt, wie mehrere Länderfinanzministerien mitteilten.

Wer sich dann allerdings immer noch nicht an die Arbeit macht, dem drohen Strafen. Diese Immobilienbesitzer müssen mit einem Verspätungszuschlag rechnen, den das örtliche Finanzamt festlegt. Konkret drohen etwa ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat sowie unter Umständen ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro.

Immobilienbesitzerinnen, die nachvollziehbare Gründe haben, warum sie ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgeben können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf eine längere Abgabefrist zu stellen, um Strafen zu entgehen. 

Auch wenn die Grundsteuerreform erst in knapp zwei Jahren zu Jahresbeginn 2025 greift, machen Politik und Kommunen Druck, dass die Steuererklärungen jetzt eingehen.

So müssen nach Eingang der Steuererklärungen die Finanzämter Millionen an Steuerbescheiden ausstellen. Diese Extraarbeit sorge in den Finanzämtern für eine außergewöhnlich hohe Belastung, sagt Steuergewerkschaftschef Florian Köbler.

Und nachdem die Bescheide ergangen sind, sind die Kommunen am Zug. Zwar ist jetzt schon klar, dass einige Immobilienbesitzer in Zukunft eine höhere Grundsteuer werden zahlen müssen, etwa diejenigen, die in guten Lagen wohnen.

Einige zahlen mehr, andere weniger

Allerdings hat die Politik versprochen, die Reform solle insgesamt „aufkommensneutral“ sein. Die Kommunen sind deshalb dazu aufgerufen, ihre Steuerhebesätze entsprechend anzupassen, im Regelfall also zu senken.

Steuerberater und Steuergewerkschaftler warnen deshalb vor Chaos, sollten zu viele Steuererklärungen zu spät eingereicht werden. So bräuchten die Finanzämter Zeit, um die vielen Steuererklärungen zu bearbeiten. Und die Kommunen müssten genug Zeit haben, um über die neue Höhe der Steuersätze zu beraten.

Die Reform der Grundsteuer war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig geworden. So wurde die Grundsteuer nach jahrzehntealten Wertansätzen bemessen, was zu einer zu großen steuerlichen Ungleichbehandlung führte, wie das Bundesverfassungsgericht monierte. Durch die Reform wird die Grundsteuer stärker am tatsächlichen Marktwert einer Immobilie bemessen.

Die Reform, die 2019 der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf den Weg brachte, war allerdings stark umstritten. So handelten die Länder damals aus, gegebenenfalls vom Grundsteuermodell des Bundes abweichen zu können. Fünf Länder machten davon Gebrauch, unter anderem Baden-Württemberg und Bayern.

Mehr: Grundsteuererklärung selbst ausfüllen – welche Daten Sie brauchen und wo Sie sie finden



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