Für kleinere und mittlere Unternehmen sind für Härtefallhilfen insgesamt eine Milliarde Euro vorgesehen.
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Berlin Anders als ursprünglich geplant sollen die Härtefall-Hilfen für Unternehmen nun doch auch für Unternehmen mit Öl oder Pelletheizung gelten. Das geht aus einem Beschlussentwurf für die Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags am Mittwoch hervor, der dem Handelsblatt vorliegt. „Die für die Härtefallregelung KMU vom Haushaltsausschuss freigegebenen Mittel können auch für leitungsungebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets) verwendet werden“, heißt es darin.
Damit revidieren die Haushälter ihren eigenen Beschluss von vor rund zwei Wochen. Damals hatte der Ausschuss 375 Millionen Euro freigegeben, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten, die von besonderen Härten durch die hohen Energiepreise betroffen sind. Die Hilfen sind für Fälle vorgesehen, für die die allgemeine Gas- und Strompreisbremse nicht reicht.
Die Ampelhaushälter verständigten sich aber darauf, eine im Gesetzgebungsverfahren zuvor getroffene Entscheidung zu ignorieren. Dieser hatte die Härtefallhilfen auch für KMU vorgesehen, die nicht mit Gas oder Strom, sondern mit Öl, Holz, Pellets oder anderen leitungsungebundenen Energieträgern heizen. Doch der Haushaltsausschuss nahm diese Energieträger in einem Beschluss explizit von den Hilfen aus. Dies hatte Ende Januar zu großer Verstimmung geführt, auch in den Reihen der Ampel. So hieß es in einer internen E-Mail des Bundeswirtschaftsministeriums, die Entscheidung habe „überrascht“.
Nun machen die Haushälter ihre eigene Entscheidung wieder rückgängig, die 375 Millionen Euro können wie geplant ausgeschüttet werden. Außerdem will der Haushaltsausschuss weitere 50 Millionen Euro freigeben. Insgesamt sind für die KMU-Härtefälle eine Milliarde Euro hinterlegt.
Opposition wie Bundesländer hatten in den vergangenen Tagen nochmals Druck auf die Ampel-Haushälter in Berlin gemacht, die Entscheidung zurückzunehmen. So wollte die Union einen eigenen Antrag in den Bundestag einbringen. Darin heißt es, die Bundesregierung, hätten „hinsichtlich der Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die Öl und Pellets nutzen, ihr Wort gebrochen“. In dem Antrag forderte die Union die Ampel-Koalition dazu auf, „die angekündigten und mit den Bundesländern vereinbarten Gelder für die Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen vollständig zur Verfügung zu stellen und auch leitungsungebundene Energieträger wie Pellets, Öl und Flüssiggas in den Anwendungsbereich einzubeziehen“.
Auch die Bundesländer hatten zuletzt noch einmal mobil gemacht. In einem gemeinsamen Brief an den Haushaltsausschuss des Bundestags vom 6. Februar schreiben die Fraktionschefs der schleswig-holsteinischen CDU und Grünen, der Beschluss des Bundestags-Haushaltsausschusses, Unternehmen mit Öl- und Pelletheizung nicht zu fördern, widerspreche dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und habe zu einem „großen Vertrauensverlust“ geführt. „Wir appellieren daher an Sie, die Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Bedingungen für die Härtefallhilfe KMU so zu ändern, dass auch Unternehmen, die Öl oder auch anderen Energieträge wie zum Beispiel Holzpellets benutzen, antragsberechtigt sind“, heißt es in dem Brief weiter.
Mehr: Länder protestieren gegen Aus für Hilfen bei Öl- und Pellet-Heizungen
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