Berlin Die Monopolkommission geht davon aus, dass sich die prekäre Lage von Kliniken in ländlichen Regionen durch die Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht verbessert. „Ohne die Berücksichtigung weitergehender Kriterien für die Bevölkerungsstruktur könnten die Ziele der Reform verfehlt werden“, heißt es in dem Papier, das am Montag vorgestellt wird und dem Handelsblatt exklusiv vorab vorliegt.
Minister Lauterbach beabsichtigt mit der Reform unter anderem, die medizinische Grundversorgung in Regionen sicherzustellen, in denen es wegen zu geringer Behandlungszahlen schwierig ist, eine Klinik zu betreiben. Krankenhäuser sollen dafür neben der derzeitigen Fall- auch eine Vorhaltepauschale erhalten, die Kosten für medizinisches Personal und Gerät unabhängig von der Zahl der Patienten decken soll.
Bislang sind Kliniken mitunter gezwungen, sich finanziell mit unnötigen Operationen über Wasser zu halten. 2023 droht eine beispiellose Pleitewelle.
Auch die Monopolkommission hält eine solche Vorhaltepauschale deswegen für nötig, sieht aber ein Problem in der geplanten Verteilung der Gelder. Die von Lauterbach eingesetzte Krankenhaus-Kommission schlägt dafür bestimmte Kriterien vor. Dazu zählen die Zahl der Einwohner in einer Region, demografische Faktoren, die angebotenen Leistungen und die Marktanteile der dort ansässigen Krankenhäuser.
Diese Kriterien seien allerdings stark von der Fallzahl abhängig, heißt es. „Je mehr Fälle ein Krankenhaus versorgt, desto höher wird das Vorhaltebudget sein“, schreibt das Gremium. „Das Ziel der Sicherung der notwendigen Bedarfe gerade in Regionen mit geringer Fallzahl wird dadurch nicht oder nur schwer erreicht“, heißt es.
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Kliniken, die in einer Region die einzige Einrichtung sind, sollen zwar laut den Plänen von Lauterbachs Kommission einen Mindestbetrag erhalten. Nicht klar aber sei, ob dieses Budget höher ausfallen solle als der Sicherstellungszuschlag, den Krankenhäuser bereits erhalten, mahnt die Monopolkommission. „Der Vorschlag der Krankenhaus-Kommission lässt deshalb offen, ob durch die vorgeschlagene Ausnahmeregelung tatsächlich eine Umlenkung auf die bedarfsnotwendigen Kapazitäten gelingen kann.“
Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert andere Grundfinanzierung
Das Gremium schlägt deswegen vor, die Vorhaltebudgets nach anderen Kriterien zu verteilen, die sich an „nicht-beeinflussbaren Bevölkerungsstruktur- und Kostenmerkmalen“ orientieren. Dazu zählt die Monopolkommission etwa die Bevölkerungsdichte und regionale Unterschiede bei Arbeits- und Betriebskosten.
Außerdem solle die Zuweisung der Budgetmittel dort, wo mehrere Krankenhäuser tätig sind, in einem wettbewerblichen Verfahren erfolgen. Von Klinik-Kooperationen rät das Gremium hingegen ab. „Diese wären mit einer Reduktion des Qualitätswettbewerbs und erheblichen kartellrechtlichen Bedenken verbunden“, heißt es.
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Auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) schwebt ein anderes System der Grundfinanzierung vor. Der Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß sagte dem Handelsblatt, die Vorhaltepauschale solle aus einem fixen und einem variablen Element bestehen.
Für den festen Teil sollen Standorte den heute bereits bestehenden Notfallstufenzuschlag erhalten. Die bisherigen Beträge sollen dafür um das Vierfache erhöht werden, was Mehrkosten von einer Milliarde Euro entspreche. Der variable Teil solle abhängig sein von der Art der Behandlung, die Krankenhäuser anbieten. Leistungen mit hohen variablen Kosten sollen weniger Vorhaltefinanzierung erhalten als solche, die nur geringe variable Kosten haben.
„Im Ergebnis wird dann eine Vorhaltefinanzierungslogik entstehen, die die tatsächlichen Vorhaltekosten der einzelnen Krankenhausstandorte sehr viel sachgerechter abbildet, als dies im Vorschlag der Regierungskommission der Fall ist“, sagte Gaß.
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