Feb 22, 2023
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Außenpolitik: Deutschland weist nach Todesurteil zwei iranische Diplomaten aus

Written by pinmin


Annalena Baerbock

Die deutsche Außenministerin teilte die Entscheidung mit.


(Foto: IMAGO/photothek)

Berlin Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd zwei Angehörige der iranischen Botschaft ausgewiesen. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch in Berlin mit. Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte.

Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Eine solche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel. Ihm sei mitgeteilt worden, „dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren“, teilte die Außenministerin weiter mit.

Als Folge habe die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Baerbock betonte: „Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.“

Die iranische Justiz macht Sharmahd auch für die Planung mehrerer Terroranschläge verantwortlich. Außerdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran üblicherweise durch Erhängen vollstreckt.

Mehr: Warum Teheran von Moskau militärisch aufgerüstet wird



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