Berlin Die Bundesregierung will mit umfassenden Reformen die Einwanderung besser steuern, stößt mit einer kurzen Frist für Stellungnahmen aber auf Widerstand der betroffenen Spitzenverbände.
Die geplante große Reform des Einwanderungsrechts berührt zahlreiche Stellen: die Länder, die Bundesagentur für Arbeit, die Ausländerbehörden in den Kommunen oder die Visaabteilungen der Botschaften und Konsulate. Elemente wie die auf einem Punktesystem basierende Chancenkarte bedeuten zudem Neuland für die deutsche Migrationspolitik.
Doch trotz ihrer Tragweite sollten die Verbände die geplante Reform im Hauruckverfahren bewerten. Am 17. Februar verschickten die Bundesministerien für Inneres und für Arbeit die Entwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und einer ergänzenden Verordnung. Und setzten eine Frist bis zum 1. März für Stellungnahmen.
Beim Landkreistag, beim Deutschen Städtetag oder bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sorgte der knapp bemessene Zeitraum für erheblichen Unmut. Dass die Verbände ihre Stellungnahmen innerhalb von sechs Arbeitstagen abgeben sollten, sei „angesichts des Umfangs der Entwürfe und der angekündigten grundlegenden Reformen eine inakzeptable kurze Fristsetzung“, heißt es in einer Protestmail der kommunalen Spitzenverbände an die federführenden Ministerien.
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Eine besondere Eilbedürftigkeit sei in keiner Weise zu erkennen. „Darüber hinaus ist es absolut nicht nachvollziehbar, dass die Bundesinnenministerin erst vor wenigen Tagen anlässlich des Flüchtlingsgipfels gegenüber kommunalen Spitzenverbänden und Ländern die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Entlastung der Ausländerbehörden ankündigt und diesen nunmehr abverlangt wird, zu Regelungen Stellung zu nehmen, deren praktische Auswirkungen innerhalb einer Frist von wenigen Tagen auch nicht annähernd erfasst und bewertet werden können.“
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Mitte Februar zu einem Migrationsgipfel geladen, bei dem es vor allem um die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten ging. Eine Arbeitsgruppe soll Vorschläge für eine Entlastung der Ausländerbehörden und effizientere Verwaltungsabläufe machen. Laut Gesetz- und Verordnungsentwurf sollen die Fälle, in denen Auslandsvertretungen die Ausländerbehörden bei der Erteilung von Arbeitsvisa beteiligen müssen, deutlich reduziert werden.
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Für Verärgerung sorgte das hohe Tempo auch deshalb, weil es offenbar auch innerhalb der Bundesregierung noch Abstimmungsbedarf für die geplante Einwanderungsreform gibt. Die Ressortabstimmung sei noch nicht abgeschlossen, deshalb könnten sich noch Änderungen an den Entwürfen ergeben, heißt es im Anschreiben für die Verbändeanhörung. Trotzdem machen die Ministerien Druck: „Die Beschlussfassung durch das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf ist schnellstmöglich vorgesehen.“
Nun hat das Bundesinnenministerium aber dem Druck der Verbände nachgegeben, wenn auch nicht so stark wie erhofft. Die Frist für die Einreichung der Stellungnahmen wird bis zum 8. März verlängert, wie ein Ministeriumssprecher dem Handelsblatt bestätigte. Der Kabinettstermin für das Gesetz sei daher noch nicht festgelegt worden. „Er wird erst nach Abschluss der Länder- und Verbändebeteiligung bestimmt.“
Die Verbände hatten um eine Verlängerung der Frist bis zum 1. April gebeten.
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