Feb 23, 2023
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Umgang mit Spenden: Ampel will Lobbyregeln für gemeinnützige Organisationen entschärfen

Written by Dietmar Neuerer


Protest gegen Lobbyismus in Berlin

Professionelle Interessenvertreter müssen sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestags in ein Register eintragen.


(Foto: IMAGO/aal.photo)

Berlin Die Ampelparteien streben eine Reform des Lobbyregisters mit dem Ziel an, gemeinnützige Organisationen von bestimmten Transparenzpflichten zu befreien. „Es kann nicht Ziel eines Lobbyregisters sein, dass beispielsweise Spenden an das Rote Kreuz für Erdbebenopfer mit Namen und Anschrift des Spenders offengelegt werden müssen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Handelsblatt. „Um dieses Problem zu lösen, prüfen wir Möglichkeiten wie etwa eine Ausnahme von der Angabenpflicht für Spenden zu karitativen Zwecken oder die Möglichkeit der Anonymisierung.“

Dringenden Handlungsbedarf sieht auch die SPD. Verbände wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) oder die Caritas „befürchten einen massiven Spendenrückgang, wenn private Spender ihren Namen angeben müssen, der dann im Internet zu lesen ist“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem Handelsblatt. „Darum beraten wir über Regelungen, die die Anonymität privater Spenden für Wohltätigkeitsorganisationen wahrt.“

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Bruno Hönel sprach von „berechtigten und nachvollziehbaren Problemanzeigen“ gemeinnütziger Organisationen. „Die Bedenken nehmen wir ernst und prüfen ergebnisoffen mögliche Regelungen zur Lösung dieser Probleme.“

Das Lobbyregistergesetz ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Professionelle Interessenvertreter müssen sich seitdem auf der Internetseite des Deutschen Bundestags in ein Register eintragen. Damit soll sichtbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nehmen will.

Die Lobbyisten müssen Angaben unter anderem über ihre Auftraggeber und Themenfelder sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Sie sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen dagegen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Union warnt: Nichtregierungsorganisationen sind nicht per se „gute Lobbyisten“

Das Gesetz verlangt auch Angaben zur Finanzierung der Lobbyakteure. So müssen zum Beispiel die Namen von Spenderinnen und Spendern sowie der Wert der jeweiligen Spende im Lobbyregister offengelegt werden, sofern der gesetzliche Schwellenwert von 20.000 Euro einzeln oder im Gesamtwert überschritten wird. Bei Geldgebern, die das nicht wollen, müssten Organisationen dann entweder die Annahme der Spende verweigern oder die registerpflichtige Interessenvertretung aufgeben.

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An dieser Regelung gab es bereits viel Kritik. Timo Lange vom Verein Lobbycontrol betonte jüngst, das Lobbyregister solle nicht dazu beitragen, dass Spenden etwa für humanitäre Hilfe in der Ukraine zurückgehen. Zuwendungen könnten zwar einen relevanten Einfluss auf die politische Arbeit einer Organisation haben und deshalb sei ein bestimmter Grad an Transparenz hier auch wichtig.

„Aber zugleich dürfte der Einfluss einer einzelnen 20.000 Euro-Spende an eine viele Millionen Euro Spendengelder einnehmende Hilfsorganisation äußerst gering sein“, sagte er. „Zumal in solchen Fällen mit dem Spendengeld Hilfsprojekte finanziert werden und nicht die politische Arbeit.“ Insofern sei es „nachvollziehbar, dass vermögende Menschen, die für solche Zwecke spenden, nicht erwarten, plötzlich namentlich im offiziellen Lobbyregister von Bundestag und Bundesregierung aufzutauchen“.

Die Union lehnt die Ampel-Pläne ab. „Es geht hier nicht um Kleinspenden für karitative Zwecke, sondern um Großspenden von mehr als 20.000 Euro im Jahr, die auch schon mal sechs- oder siebenstellig sein können“, sagte Fraktionsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) dem Handelsblatt. In diesem Bereich gebe es ein „erhebliches Transparenzdefizit“.

Offenbar liege bei der Ampel die „irrige Annahme“ zugrunde, dass Nichtregierungsorganisationen (NGO) per se „gute Lobbyisten“ seien. Hinter NGOs könnte sich aber auch wirtschaftliche oder gar Interessen ausländischer Staaten verbergen, die die Organisationen mittels Spenden finanzierten und so Einfluss nähmen. „Nach den Plänen der Ampel wären diese Einflüsse künftig nicht mehr erkennbar“, warnte Schnieder.

Mehr: Gazprom, Lukoil, Kaspersky: Wie die EU-Spitze Russland-Lobbyisten in Brüssel sanktionieren will



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