Um die Energiepreisbremsen möglichst schnell umsetzen zu können, werden die Auflagen vorher nicht pauschal geprüft, für Zweifelsfälle soll das aber jetzt möglich gemacht werden.
(Foto: imago images/Future Image)
Berlin Nachdem im Januar die Energiepreisbremsen für Großverbraucher aus der Industrie gestartet sind, folgen diese ab Mittwoch auch für Mittelständler und die privaten Haushalten. Die hektisch im vergangenen Herbst umgesetzten gesetzlichen Grundlagen weisen aber noch einige Schwächen auf. Die will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) jetzt beheben.
Sein Ministerium hat am Dienstag die Ressortabstimmung für ein Reparaturgesetz bei der Gas- und Strompreisbremse eingeleitet. Das erfuhr das Handelsblatt aus Ministeriumskreisen. „In die Novelle fließen unter anderem die Ergebnisse von Gesprächen ein, die das Ministerium mit Energieversorgern, Unternehmen und Verbänden geführt hat“, heißt es.
Wichtigster Baustein ist die Umsetzung der Rückzahlungen, wenn Unternehmen im Zuge der Energiepreisbremsen zu viel Geld bekommen. Das kann aufgrund der Auflagen passieren, die die EU-Kommission Deutschland für die Preisbremsen gemacht hat. Diese beinhalten Vorgaben, etwa, dass Unternehmen je nach Branche nur bis zu einer bestimmten Grenze entlastet werden dürfen oder ihr Gewinn sinken muss.
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