Mar 14, 2023
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Klimaschutz: EU-Parlament will Sanierungspflicht für Hausbesitzer noch verschärfen

Written by Christoph Herwartz

Brüssel Während die Bundesregierung gerade daran arbeitet, klimafreundliche Heizungen vorzuschreiben, arbeitet die EU an neuen Vorschriften zur Isolierung. Bestimmte Wohngebäude sollen in sieben Jahren energetisch saniert sein müssen, fordert das Europaparlament. Das würde in vielen Fällen bedeuten, dass Hausbesitzer Fenster erneuern, das Dach dämmen oder eine Solaranlage anschaffen müssen.

An diesem Dienstag stimmten die Abgeordneten des Europaparlaments dafür, die Vorschläge der EU-Kommission noch zu verschärfen. Geht es nach ihnen, enthält das Gesetz folgende Eckpunkte:

  • Bestehende Wohngebäude sollen bis 2030 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden und bis 2033 auf den Standard D.
  • Bestehende Gebäude, in denen nicht gewohnt wird, sollen bis 2027 auf den Energieeffizienzstandard E gebracht werden und bis 2033 auf den Standard D.
  • Ältere Gebäude sollen ab 2032 mit Solaranlagen ausgestattet werden, wenn ohnehin eine größere Renovierung stattfindet.
  • Neue Gebäude sollen ab 2028 kein CO2 mehr ausstoßen, neue Gebäude von staatlichen Stellen sogar schon ab 2026.
  • Neue Gebäude sollen außerdem ab 2028 mit Solaranlagen ausgestattet sein, sofern das technisch und ökonomisch sinnvoll möglich ist.

Die EU-Kommission hatte jeweils weniger strenge Vorgaben vorgeschlagen und mehr Zeit für die Sanierung angesetzt. Die Effizienzklasse eines Gebäudes findet sich in seinem Energieausweis, der in Deutschland bereits verpflichtend ist.

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss sich das Parlament noch mit den Mitgliedstaaten auf eine finale Version einigen. Anschließend müssen es die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen. Dabei sollen sie auch darauf achten, dass keine unzumutbaren Belastungen entstehen. An den Bedingungen, zu denen Vermieter die Kosten auf ihre Mieter umlegen können, ändert sich durch die EU-Vorgaben nichts.

Kosten kommen wieder rein

Relevant wird das Gesetz vor allem in Bezug auf ältere Häuser. „Die am schlechtesten isolierten Häuser sind in den 1950er- bis 1970er-Jahren entstanden“, sagt Gisela Renner, NRW-Vorsitzende des Energieberaterverbands GIH. „Wenn in diese Häuser nicht investiert wurde, muss das künftig passieren.“ Wer ein Haus aus den 1990er-Jahren besitze, sei von dem Gesetz wahrscheinlich nicht betroffen.

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Für den energetischen Standard spielen neben der Wärmedämmung auch die Energieversorgung und die Nutzung erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle – etwa mit einer Solarthermieanlage. Neue Heizungen, auf die Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) setzt, spielen dagegen eine untergeordnete Rolle.

Die Kosten für die Hausbesitzer können hoch sein: „Für eine umfassende, zielkonforme Sanierung eines Einfamilienhauses mit 140 Quadratmetern können durchaus Investitionen in einem sechsstelligen Bereich anfallen“, sagt Patrick Biegon, Experte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Allerdings falle ein Teil dieser Kosten ohnehin an, wenn ein Haus instand gehalten werde.

Ein Gutachten seines Verbands ergab, dass eine groß angelegte energetische Sanierung mit Blick auf die gesamte Lebensdauer eines Hauses immer ökonomisch sinnvoll sei. „Nicht zu handeln ist auf Dauer teurer als die umfassende Sanierung“, so Biegon. Voraussetzung dafür sei die ausreichende und zielgenaue Förderung.

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Gebäude sind laut EU-Kommission derzeit für 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU verantwortlich. Eine Renovierungswelle könne den Verbrauch um fünf bis sechs Prozent senken. Allerdings wurde zuletzt jährlich weniger als ein Prozent des Gebäudebestands renoviert. Diesen Wert will die Kommission steigern.

CDU kritisiert „Drangsalierung“

Kritiker fürchten dagegen unzumutbare Belastungen für einzelne Bürger. Der CDU-Abgeordnete Markus Pieper spricht von einer „Bevormundungsrichtlinie“: „Die Klimaziele lassen sich auch erreichen, ohne die Menschen zu drangsalieren“, sagte er.

Im Kopf hat er dabei vor allem ältere Menschen, die jenseits der großen Städte in Häusern mit geringem Wert wohnen: „Wir können einen 70-Jährigen, der in einem 150.000 Euro teuren Haus wohnt, nicht zwingen, 100.000 Euro in dieses Haus zu investieren“, so Pieper.

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Er verweist darauf, dass das Parlament nur mit knapper Mehrheit zugestimmt habe. Das sei ein Signal für die anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten, es mit den Vorgaben nicht zu übertreiben.

Der SPD-Abgeordnete Jens Geier sagte dagegen: „Die Befürchtungen, dass die Richtlinie zu nicht tragbaren Belastungen führt, teile ich nicht. Es gibt zahlreiche Ausnahmen vom Sanierungsgebot und eine Sozialschutzklausel.“ Bei den Fristen würden auch die Kapazitäten der Bauindustrie berücksichtigt.

Im Dezember hatte die EU bereits beschlossen, die Nutzung von fossiler Energie in Gebäuden teurer zu machen. In Zukunft wird in der ganzen EU ein CO2-Preis auf die Nutzung von Heizöl und Gas erhoben, wie das in Deutschland bereits der Fall ist. Das soll klimafreundliche Heizungen attraktiver machen, weil fossile Brennstoffe so teurer werden.

Die nun abgestimmte Gebäudeeffizienzrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre Förderprogramme für die Sanierung ausweiten. Dazu stehen bis 2030 rund 150 Milliarden Euro aus EU-Töpfen bereit.

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