Brüssel Wegen der brutalen Niederschlagung von regierungskritischen Protesten im Iran setzt die EU weitere Verantwortliche auf ihre Sanktionsliste. Damit mache man deutlich, dass man vor schweren Menschenrechtsverletzungen nicht die Augen verschließe, sondern an der Seite mutiger Männer und insbesondere Frauen und junger Menschen stehe, sagte Außenministerin Annalena Baerbock am Montag in Brüssel.
Der Ruf nach Freiheit werde mittlerweile auf unterschiedlichen Wegen ans Licht gebracht, wo die „Repression des Regimes“ nur Schatten bringe. So gingen zum Beispiel Frauen ohne Kopftuch auf die Straße oder veröffentlichten Tanzvideos.
Wer genau im Iran von den neuen Sanktionen betroffen ist, sagte Baerbock bei einem Treffen der EU-Außenminister nicht. Die Namen sollten erst im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
Wegen der Verletzung von Menschenrechten hat die EU bereits zahlreiche Vertreter der Regierung, des Parlaments, der Justiz und des Militärs auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Die Strafmaßnahmen sehen vor, Vermögenswerte in der EU gegebenenfalls einzufrieren. Zudem wurden Einreiseverbote verhängt.
Die Protestwelle hatte im Herbst nach dem Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini begonnen. Die junge Frau starb am 16. September im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war. Nach Schätzungen von Menschenrechtlern wurden seither mehr als 500 Menschen getötet.
UN zählen mindesten 143 Hinrichtungen
Im Iran sind nach UN-Angaben seit Januar 143 Menschen hingerichtet worden. Unter ihnen seien auch mindestens vier Menschen, die in Zusammenhang mit den Protesten gegen die Führung exekutiert worden seien, teilte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage im Iran, Javaid Rehman, am Montag in Genf mit.
Den Todesurteilen seien in hohem Maße unfaire Verfahren vorausgegangen, sagte Rehman vor dem UN-Menschenrechtsrat. Bei der Niederschlagung der im September ausgebrochenen Proteste hätten die Behörden ein Vorgehen an den Tag gelegt, das „auf ein mögliches Begehen internationaler Verbrechen, insbesondere Verbrechen gegen die Menschlichkeit, hindeutet“. Rehman nannte als Beispiele Fälle von Mord, Vergewaltigung, Folter und Verschwindenlassen.
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