Mar 22, 2023
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Nachhaltigkeit: Die EU schafft ein Recht auf Reparatur – aber der Effekt ist unklar

Written by Christoph Herwartz


Wäschetrockner

Hersteller sollen nach Plänen der EU häufiger Geräte reparieren, statt sie auszutauschen.



(Foto: dpa)

Brüssel Die EU-Kommission verspricht sich viel von ihrem Plan, ein Recht auf Reparatur einzuführen. Es soll den Verbrauchern in der EU 176,5 Milliarden Euro innerhalb von 15 Jahren einsparen. Im selben Zeitraum sollen 18,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden sowie jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. So steht es zumindest in einem Gesetzvorschlag der Kommission, über den nun das Europaparlament und der Rat der EU-Mitgliedstaaten entscheiden müssen.

Für diese Einsparungen sollen Konsumenten künftig verlangen können, dass ein Gerät repariert statt ersetzt wird, wenn es vor Ablauf der Gewährleistungsfrist kaputtgeht. Auch nach Ablauf der Gewährleistung sollen die Hersteller Reparaturen anbieten, wobei die Verbraucher dann dafür zahlen müssen.

Das Recht soll für viele Konsumprodukte gelten, also zum Beispiel Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsauger, Geschirrspüler, Smartphones und Tablets. Allerdings kann der Hersteller eine Reparatur ablehnen, wenn sie teurer ist als ein neues Produkt. Das ist typischerweise bei günstigen Geräten der Fall.

Begleitend sollen Online-Plattformen entstehen, über die freie Reparaturwerkstätten ihre Dienste anbieten. Ein einheitliches Reparaturformular soll es möglichst leicht machen, vergleichbare Angebote von verschiedenen Reparaturanbietern einzuholen.

EU-Kommissar Didier Reynders sprach vom „letzten Puzzlestück“ beim Recht auf Reparatur, nachdem er im vergangenen Jahr bereits eine Änderung der Ökodesign-Richtlinie vorgeschlagen hatte, die zu leichter reparierbaren Produkten führen soll.

>> Lesen Sie hier: EU-Kommission will Nachhaltigkeitsregeln für alle Produkte auf dem Markt

Umweltschutzorganisationen hatten auf deutlich weitreichendere Vorschläge gehofft. Sie fordern, dass die Hersteller Ersatzteile zu niedrigen Preisen anbieten müssen, ebenso wie Reparaturanleitungen und Diagnosetools. „Wir sind von einem universellen Recht auf Reparatur noch weit entfernt“, erklärte die „Right to Repair“-Kampagne.

Belastung für kleine Unternehmen

Die Grünen forderten darüber hinaus einen Reparaturindex, der den Kunden schon beim Kauf anzeigt, wie realistisch eine Reparatur ist. Die Europaabgeordnete Anna Cavazzini forderte außerdem eine Ausweitung der gesetzlichen Garantie auf die erwartete Lebensdauer eines Produkts.

Die Hersteller erwarten keinen großen Effekt auf ihr Geschäft. „Im Grunde beschreibt das Gesetz nur, was schon Praxis ist“, sagte der Geschäftsführer des Fachverbands Elektro-Haushalt-Großgeräte, Werner Scholz. „Auch heute werden ja 95 Prozent der defekten Geräte repariert.“ Er bezweifle, dass der Trend zu mehr Reparaturen entscheidend verstärkt werde.

Die geplanten Online-Plattformen und Formulare bewertete er skeptisch: „Die EU muss aufpassen, dass sie keine neue Bürokratie schafft, wo sie nicht notwendig ist“, sagte er.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag erwartet dennoch Belastungen für die Wirtschaft: „Sehr viele Unternehmen sind derzeit betrieblich nicht in der Lage, den Anspruch auf Reparatur in der Praxis umzusetzen“, sagte Präsident Peter Adrian. Die EU solle stärker auf Freiwilligkeit und auf Anreize für Unternehmen setzen.

Mehr: Apple bietet auch in Deutschland Reparatursets an



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