Mar 31, 2023
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Drogenpolitik: Lauterbach muss deutliche Abstriche bei Cannabis-Legalisierung hinnehmen

Written by Jürgen Klöckner


Karl Lauterbach

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) spricht über die geplante kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in Deutschland.

(Foto: dpa)

Berlin Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) muss bei den Plänen für eine kontrollierte Legalisierung von Cannabis offenbar deutliche Abstriche hinnehmen.

Wie das Handelsblatt aus Regierungskreisen erfuhr, soll der private Anbau und Besitz von Cannabis zwar erlaubt werden. Zudem soll der Anbau und die Abgabe in sogenannten Cannabis-Social-Clubs ermöglicht werden. Dabei handelt es sich um genossenschaftlich organisierte Vereine.

Der Verkauf soll aber deutlich eingeschränkt werden. Dieser soll nur noch in bestimmten Modellregionen möglich und dort für fünf Jahre erprobt werden. Ursprünglich war geplant, den Verkauf über „lizensierte Fachgeschäfte“ und möglicherweise auch Apotheken zu erlauben. Hersteller stellten sich bereits auf einen neuen Milliardenmarkt ein. Diese Hoffnungen dürften sich nun so nicht erfüllen.

Ein konkreter Gesetzentwurf für das Vorhaben steht allerdings noch aus. Den hatte der Minister eigentlich bis Ende März angepeilt, nachdem er im Oktober Eckpunkte vorgestellt hatte.

Am Freitag hieß es dazu im Bundesgesundheitsministerium, es könne kein Termin genannt werden. Es handele sich um ein hochkomplexes Verfahren. Lauterbach sagte in Berlin, man sei bei dem Gesetz auf einem guten Weg und werde überarbeitete Vorschläge „in Kürze“ vorstellen.

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Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, drängte jedoch auf eine rasche Legalisierung. „Es ist wichtig, dass es mit der kontrollierten Freigabe von Cannabis jetzt vorangeht“, sagte sie dem Handelsblatt. „Der Gesetzentwurf soll den europa- und völkerrechtlichen Grundlagen Rechnung tragen, doch sie eignen sich nicht als Totschlagargument.“

Grund für die nun geplanten Einschränkungen sind eben jene rechtlichen Grundlagen. So haben sich die Staaten des Schengen-Raums beispielsweise im „Schengener Durchführungsübereinkommen“ dazu verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

Europarechtliche Hürden

Lauterbach hatte Mitte März zwar gesagt, er habe von der EU-Kommission sehr gute Rückmeldungen zu dem Vorhaben bekommen. Die SPD-Spitze geht einem Beschluss zufolge allerdings davon aus, dass eine „umfassende Legalisierung aus europarechtlichen Gründen offensichtlich kurzfristig nicht umsetzbar“ ist. Er liegt dem Handelsblatt vor.

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Auch in den beteiligten Ministerien überwog offenbar die Sorge vor einem rechtlichen Scheitern. Nach Handelsblatt-Informationen rechnet die Bundesregierung insbesondere mit großen Widerständen aus Frankreich gegen die Legalisierungspläne.

Man gehe nun den pragmatischen Ansatz, heißt es aus mit dem Vorgang vertrauten Kreisen. Dieser könne zwar die geschürten Erwartungen nicht erfüllen, sei aber aussichtsreicher als eine Legalisierung, die von Brüssel wieder gekippt werde.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein.“

In seinen Eckpunkten hatte Lauterbach vorgeschlagen, die Droge und den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollten straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.

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