Berlin Mit einer Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den Start-up-Standort Deutschland stärken. Doch im Entwurf für das „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ findet sich auch eine Unterstützung für Besserverdienende: Ihnen soll mit Steuergeld die Vermögensbildung erleichtert werden.
Es geht um die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Mit ihr fördert der Staat vermögenswirksame Leistungen, also Geldleistungen oder Lohnbestandteile, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Bei Mitarbeiterbeteiligungen und bei bestimmten Formen des Wertpapiersparens übernimmt der Staat 20 Prozent der angelegten vermögenswirksamen Leistungen, soweit diese jährlich 400 Euro nicht überschreiten – höchstens also 80 Euro im Jahr.
Allerdings nur, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen der Beschäftigten 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Paaren nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenze will Lindner laut Entwurf nun ganz streichen. Außerdem soll der maximal förderfähige Sparbetrag auf 1200 Euro verdreifacht werden. Pro Jahr können Arbeitnehmer ihre Vermögensbildung also dann mit bis zu 240 Euro vom Staat fördern lassen – und zwar unabhängig davon, wie viel sie verdienen.
Diese Großzügigkeit des Finanzministers sorgt für Kritik bei den Landesbausparkassen (LBS). „Eigentlich sollten abhängig Beschäftigte mit kleinem Einkommen bei der Vermögensbildung unterstützt werden“, sagte LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann dem Handelsblatt.
Nun würden Topverdiener das Steuergeld einfach mitnehmen und in ihre längst vorhandenen Wertpapierdepots stecken, glaubt er. „Deutschland braucht keine Sparförderung für Besserverdienende.“ Kritiker fühlen sich – wenn auch in deutlich kleinerem Maßstab – an die „Mövenpick“-Steuer erinnert, eine von den Liberalen durchgesetzte Mehrwertsteuererleichterung für die Hotelbranche.
Lindner plant keine Änderungen beim Bausparen
Per Brief hatten die Bausparkassenverbände das Finanzministerium bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass eine staatliche Sparförderung für Besserverdiener aus ihrer Sicht nicht nur als Sparanreiz unnötig sei. Sie entziehe „auch Haushaltsmittel einer sinnvolleren Verwendung“.
Allerdings melden sich die Bausparkassen auch im eigenen Interesse zu Wort. Denn Lindner will zwar bei den vermögenswirksamen Leistungen die Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen und Aktienanlagen verbessern, beim Bausparen aber alles beim Alten lassen.
Hier soll weiterhin eine Einkommensgrenze von 17.900 Euro bei Singles und 35.800 Euro bei Paaren gelten. Der Fördersatz beträgt neun Prozent bis zu einem Sparbetrag von 470 Euro, die maximale Förderung soll bei 43 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr bleiben.
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„Eine weitere einseitige Verbesserung zugunsten des Aktiensparens halten wir vor dem Hintergrund der immer größer werdenden Schwierigkeiten beim Erwerb von Wohneigentum für völlig kontraproduktiv“, kritisiert Guthmann. Bisher liegt das Bausparen bei der Nutzung der Arbeitnehmersparzulage klar vorn.
Nach einer kürzlich erschienenen Studie des Forschungs- und Beratungsinstituts Empirica, die auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2018 beruht, nutzten 4,5 Prozent der Arbeitnehmer die staatliche Sparzulage für das Bausparen. Nur 1,1 Prozent nahmen sie für das Wertpapiersparen in Anspruch, 0,1 Prozent kombiniert für beide Sparformen.
Insgesamt ließen sich Bund, Länder und Gemeinden die Sparförderung und Vermögensbildung laut Subventionsbericht im vergangenen Jahr knapp 1,2 Milliarden Euro kosten, auf den Bund entfielen davon gut 500 Millionen Euro. Die Arbeitnehmersparzulage machte mit 61 Millionen Euro insgesamt und 26 Millionen Euro für den Bund nur einen kleinen Teil davon aus.
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