Apr 13, 2023
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Arbeitsmarkt: IT-Freelancer treiben Digitalisierung in Unternehmen voran

Written by Frank Specht

Berlin Bei der Digitalisierung der Wirtschaft und der Einführung neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz spielen Soloselbstständige eine zentrale Rolle. Zusätzlich greifen die Unternehmen für diese meist zeitlich begrenzten Aufgaben auf Personal aus Fremdfirmen zurück, die über Werkverträge beauftragt werden.

Das zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesverbands für selbständige Wissensarbeit, des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW). Sie liegt dem Handelsblatt vorab vor.

In die Untersuchung flossen Rückmeldungen der Personalverantwortlichen oder Geschäftsleitungen aus bis zu 900 Unternehmen ein, die in mehreren Wellen im Frühjahr und Sommer 2022 befragt wurden. Demnach setzten im Jahr 2021 knapp 22 Prozent der Unternehmen für bestimmte Aufgaben auf Soloselbstständige und freie Mitarbeiter. Jede zehnte Firma holte sich über Werkverträge Spezialisten ins Haus, knapp sechs Prozent nutzten beide Formen des Fremdpersonaleinsatzes.

Der Vorteil ist, dass sich die Unternehmen spezifisches Know-how für temporäre Aufgaben einkaufen können, beispielsweise die Installation einer neuen Software. Zu den Motiven gehört aber auch die Reduzierung des unternehmerischen Risikos, weil im Zweifel der Freelancer oder die Fremdfirma für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags haften.

Digitalisierung, demografischer Wandel, Dekarbonisierung und immer neue Krisen erforderten Flexibilität und Schnelligkeit von Unternehmen und Verwaltung, sagt VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. „Soloselbstständige und andere externe Experten leisten einen entscheidenden Beitrag bei der Bewältigung dieser Herausforderungen.“

Betrachtet man die Einsatzfelder, dann wird Fremdpersonal am häufigsten in der Produktion in Anspruch genommen, wo es beispielsweise dabei hilft, akut auftretende Störungen zu beheben. Auch in Forschung und Entwicklung, im Kundendienst oder bei Wartungsdienstleistungen spielen externe Experten eine große Rolle.

Art Arbeitsteilung zwischen den Soloselbstständigen und Fremdfirmen

Daneben stechen aber die IT-Dienstleistungen hervor. Vier von zehn Unternehmen, die Soloselbstständige beauftragten, setzten sie auf diesem Gebiet ein. Und drei von zehn Befragten, die Werkverträge vergaben, machten sich das externe Know-how für die eigene IT zunutze.

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes ist in der IT-Branche der Anteil der Selbstständigen ohne Mitarbeiter an allen Erwerbstätigen überdurchschnittlich hoch. Er lag 2021 im Kommunikations- und Informationsgewerbe bei 6,7 Prozent, im Vergleich zu 3,8 Prozent in der Gesamtwirtschaft.

Dabei zeigt die IW-Studie, dass es eine Art Arbeitsteilung zwischen den Soloselbstständigen und Fremdfirmen gibt. Während Erstere vor allem als Spezialisten gefragt sind, um neueste Technologien wie Künstliche Intelligenz oder virtuelle Realität in Unternehmen einzuführen, helfen Letztere eher bei der Implementierung etablierter Technologien wie Cloud-Anwendungen, Big-Data-Analysen oder 3D-Druck. Und: Unternehmen, die externe Experten einsetzen, sind bei digitalen Transformationsprozessen weiter als Unternehmen, die auf Fremdpersonal verzichten.

Allerdings schrecken Firmen auch vor dem Einsatz von Soloselbstständigen oder Werkvertragsbeschäftigten zurück, weil sie rechtliche Unsicherheiten oder hohe Compliance-Anforderungen sehen. Über hochqualifizierten Soloselbstständigen schwebe stets das „Damoklesschwert der Scheinselbstständigkeit“, sagt VGSD-Vorstand Andreas Lutz. Ihren Auftraggebern drohten hohe Strafen.

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Denn bis heute gibt es keine gesetzlich fixierten Positivkriterien, an denen sich zweifelsfrei festmachen ließe, wann ein selbstständiger Dienst- oder Werkvertrag vorliegt oder wann es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

Auftraggeber beklagen Rechtsunsicherheit beim Einsatz von Soloselbstständigen

Stattdessen muss in jedem Einzelfall beispielsweise geprüft werden, wie stark ein Auftragnehmer in den Betrieb des Auftraggebers eingebunden ist, ob er Weisungen entgegennimmt oder wie unternehmerisch er selbst handelt.

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Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, müssen Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für die Auftragnehmer nachzahlen, die außerdem zu Angestellten werden. Bei Vorsatz drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen.

„Diese Unsicherheit erschwert den Einsatz von Soloselbstständigen und führt dazu, dass innovative Projekte immer häufiger im Ausland stattfinden“, kritisiert Lutz. Soloselbstständige stünden zu Unrecht unter Generalverdacht, sagt auch Brossardt. „Es besteht die Gefahr, dass die bestehende Rechtsunsicherheit die Digitalisierung und Transformation in Deutschland an dieser Stelle ausbremst. Hier müssen wir gegensteuern.“

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